Neuigkeiten aus Berlin

Gesetzgeber führt Nachhaltigkeitsberichterstattung für große Unternehmen ein

Union setzt sich für Vermeidung unnötiger Bürokratie ein

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat am heutigen Mittwoch dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der sog. CSR-Richtlinie (Corporate-Social-Responsibility-Richtlinie) zugestimmt. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Große Unternehmen müssen künftig jährlich über Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten. Es sind nicht nur finanzielle Kennziffern, die bei der Bewertung von Unternehmen eine Rolle spielen, sondern auch, wie mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen umgegangen wird. In einer global vernetzten Wirtschaft und mit Blick auf oftmals unzureichende Standards in Entwicklungs- und Schwellenländern ist dies wichtiger denn je.

Die Unternehmen wissen das bereits. Praktisch alle großen deutschen Unternehmen erstellen schon heute regelmäßige Nachhaltigkeitsberichte. Mit den gesetzlichen Regelungen verbessern wir nun Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit wird das Gesetz zu mehr Nachhaltigkeit im Unternehmenshandeln beitragen.“

Heribert Hirte: „Dank der Union verabschieden wir einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie, der Unternehmen nicht mit unnötiger Bürokratie überfrachtet, Investoren und der Allgemeinheit aber einen umfassenderen Einblick erlaubt. Risiken, die sich aus den Geschäften der Kapitalgesellschaft ergeben, sind dadurch besser einzuschätzen. Wobei wir darauf hingewirkt haben, dass nur berichtet werden muss, was auch tatsächlich für diese Risikoeinschätzung von Bedeutung ist. Zudem konnten wir durchsetzen, dass das Ergebnis einer freiwilligen externen Prüfung des CSR-Berichts erst ab 2019 veröffentlicht wird. Das gibt den betroffenen Unternehmen die Möglichkeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Letztendlich haben wir auch deutlich gemacht, dass die neuen Berichtspflichten nicht als Grundlage für Anfechtungsklagen dienen können.“  

Hintergrund:

Der Gesetzentwurf soll am morgigen Donnerstag in 2. und 3. Lesung vom Bundestag beraten und verabschiedet werden. Die Richtlinie schreibt kapitalmarktorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern europaweit vor, über Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption zu berichten.