Neuigkeiten aus Berlin

Speicherung von Verbindungsdaten ist dringend notwendig

Deutsche Regelung dürfte Anforderung des EUGH erfüllen
 
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom gestrigen Mittwoch strenge Vorgaben für die sog. Vorratsdatenspeicherung gemacht. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Die Speicherung der Verbindungsdaten ist insbesondere in der heutigen Zeit für Polizei und Strafermittler ein sehr wichtiges Aufklärungsinstrument. Gerade der entsetzliche Terroranschlag in Berlin hat gezeigt, dass wir überall und jederzeit mit Anschlägen rechnen müssen. Mit der Vorratsdatenspeicherung können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen und der Abläufe vor und nach einer schweren Straftat erheblich erleichtert werden.
 
Wir gehen davon aus, dass unsere Regelung den Vorgaben des EUGH entspricht. Der Zugriff auf Verbindungsdaten gilt in Deutschland nur für schwere Straftaten und steht unter einem Richtervorbehalt. Wir haben nur sehr kurze Fristen. Bestimmte Berufsgruppen sind ausgenommen. Sollte wider Erwarten die Vorgabe nicht erfüllt sein, müssten wir die entsprechende europäische Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation dringend überprüfen. Der Staat muss in der Lage sein, seine Bürger vor den Tätern zu schützen."