Neuigkeiten aus Berlin

Endspurt vor der parlamentarischen Sommerpause

Umsetzung „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht und Fortschritte bei Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution

Morgen beginnt die parlamentarische Sommerpause und der Deutsche Bundestag hat bis dahin noch einiges vor. Heute verabschieden wir u.a. die Reform des Sexualstrafrechts und das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution.

Der Gesetzentwurf von Heiko Maas zum Sexualstrafrecht musste grundlegend überarbeitet werden. Mit dem von der Koalition eingebrachten Änderungen setzen wir – anders als der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium - das Prinzip „Nein heißt Nein“ im deutschen Strafrecht um. Fortan ist die „rote Linie“ immer dann überschritten, wenn jemand  gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Damit kommt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht voll zur Geltung. Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in der Union, die schon früh diese Regelung gefordert hatten. In der „Mainzer Erklärung“ der Union war dieser Grundsatz im Februar bereits gefordert worden.
Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe. „Grapschen“ wird jetzt endlich als das bestraft, was es ist: ein massiver und traumatisierender Übergriff.

Ich freue mich besonders, dass wir uns mit der Forderung eines Straftatbestandes für Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden, durchsetzen konnten. Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Der Vorsatz des Täters, der sich an einer Gruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung von Straftaten bedrängt, muss sich nicht auf die konkrete Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehen. Der Täter kann sich also nicht mehr damit herausreden, dass er davon ausgegangen sei, dass nur ein Diebstahl oder Raub begangen werden sollte.

Auch mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution haben wir einen wichtigen Schritt zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Zwangsprostitution getan. Bessere Ermittlungsmöglichkeiten und eine höhere Praxistauglichkeit sind wichtige Elemente, um kriminelle Strukturen aufzudecken und die Täter strafrechtlich zu belangen.

Aber auch auf der „Nachfrageseite“ ziehen wir die Zügel an: Zwangsprostitution lebt von der Nachfrage. Mit der Einführung der Freierstrafbarkeit konnten wir ein zentrales Anliegen der CDU/CSU umsetzen. Wer eine Zwangslage des Opfers ausnutzt, statt dies den Behörden zu melden, hat keine Möglichkeit mehr sich rauszureden: „Ich hab‘ für alles bezahlt, der Rest ist mir egal!“ gilt nicht mehr.

Ich freue mich auch, dass parallel zu dem Gesetz auch eine schärfere Regulierung im Prostitutionsgewerbe beschlossen wurde. Beide Gesetze greifen ineinander und ergänzen sich gegenseitig.

Leider wurde die Chance verpasst, gleichzeitig die Strafvorschriften zur Ausbeutung von Prostituierten und Zuhälterei zu reformieren. Hierzu war Bundesjustizminister Heiko Maas nicht bereit. Es bleibt damit bei der Unwucht, dass Arbeitsausbeutung stärker sanktioniert wird, als die Ausbeutung zur Prostitution. Dabei macht es aus meiner Sicht einen deutlichen Unterschied, ob die Ausbeutung etwa durch Saisonarbeit beim Erdbeerpflücken, oder durch entwürdigende und traumatisierende sexuelle Übergriffe erfolgt. Die Opfer von Zwangsprostitution hätten noch mehr Schutz verdient.