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Winkelmeier-Becker/Prof. Dr. Hirte: Unternehmen werden bei Betriebsrenten entlastet

Rückstellungen in Bilanzen können realistischer angesetzt werden

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch Erleichterungen bei der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen beschlossen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Es ist gut, dass wir Unternehmen endlich die Last nehmen, unrealistisch hohe Summen in ihren Bilanzen für Pensionszahlungen zurückstellen zu müssen. Wir ermutigen Unternehmen damit zugleich, ihren Beschäftigten auch in Zukunft eine betriebliche Altersversorgung anzubieten.

Die Union hatte sich bereits seit Mai 2015 für eine Anpassung des Handelsgesetzbuchs stark gemacht, um Betriebsrenten als wichtige Säule der Altersversorgung nicht zu gefährden. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion hätten uns eine noch weitergehende Entlastung der Unternehmen vorstellen können. Leider war eine Verlängerung des Betrachtungszeitraumes über zehn Jahre hinaus mit der SPD-Fraktion aber nicht zu erreichen."

Heribert Hirte: "Den Unternehmen wird mit diesem Vorschlag eine deutliche Atempause gewährt. Er ist gleichzeitig ein Signal an die Wirtschaft, dass sich die Union mit Nachdruck akuten Problemen widmet und praktikable Lösungsvorschläge liefert. Gerne hätten wir die Ausschüttungssperre unbürokratischer ausgestaltet, aber auch hier hat die SPD sinnvollen Verbesserungen leider nicht zugestimmt."

Hintergrund:

Nach den künftigen gesetzlichen Regelungen sollen Unternehmen bei der Berechnung von Pensionsrückstellungen den durchschnittlichen Marktzins der
letzten zehn statt der letzten sieben Jahre verwenden dürfen. Im Gegenzug dazu soll es den Unternehmen jedoch untersagt werden, den dadurch entstehenden Differenzbetrag an ihre Gesellschafter auszuschütten. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase müssen Unternehmen in der Bilanz immer größere Rückstellungen bilden, um für die Rente ihrer derzeitigen Arbeitnehmer vorzusorgen. Mit einem längeren Betrachtungszeitraum können nun auch frühere, höhere Zinsen mit in die Berechnung einbezogen werden.
Die Änderungen sollen am morgigen Donnerstag im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie in zweiter und dritter Lesung vom Plenum des Bundestages beraten werden.