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Winkelmeier-Becker: Lebenslange Freiheitsstrafe und Unverjährbarkeit von Mord unverzichtbar

Reform der Tötungsdelikte nicht vordringlich

Die Expertengruppe zur „Überarbeitung der Tötungsdelikte“ hat diese Woche ihre Arbeit im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz aufgenommen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Im Fall einer Reform ist für uns ein Festhalten an der lebenslangen Freiheitsstrafe und der Unverjährbarkeit von Mord unverzichtbar.

Mit Blick auf die ausgewogenen Ergebnisse der Rechtsprechung erscheint eine Reform der Tötungsdelikte auch nicht vordringlich. Die Gerichte haben zu sämtlichen Rechtsproblemen – insbesondere zu den einzelnen Mordmerkmalen - akzeptable Lösungen entwickelt.

So ist auch für Mordfälle,  in denen das Täterverschulden so viel geringer ist, dass die Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe das verfassungsrechtliche Gebot schuldangemessenen Strafens missachten würde, anerkannt, dass von lebenslanger Freiheitsstrafe abgesehen und auf eine zeitige Freiheitsstrafe erkannt werden kann (sogenannte Rechtsfolgenlösung).

Die von den Reformbefürwortern angeführten Fälle des „Haustyrannen“ (Mord, der durch die misshandelte Frau zum Nachteil des Mannes begangen wird) überzeugen daher nicht. Bereits jetzt erkennt die Rechtsprechung an, dass die Heimtücke einer schwachen, misshandelten Frau, die ihr Martyrium beendet, indem sie ihren gewalttätigen Ehemann beispielsweise im Schlaf tötet, anders behandelt werden muss, als zum Beispiel dieser Haustyrann, der seine Ehefrau heimtückisch tötet. Die Einzelfallgerechtigkeit ist also gegeben. Jede Reform wird sich daran messen lassen müssen, ob sie bessere Ergebnisse liefert, als die heutige Praxis der Rechtsprechung.

Ebenfalls ist das Argument der Reformbefürworter, es handle sich bei Mord um eine Vorschrift aus der NS-Zeit, nicht ganz richtig: Für die Tötungsdelikte dürfte insbesondere der Entwurf des Schweizer Rechtswissenschaftlers Carl Stooss von 1894 Pate gestanden haben. Zudem hat Prof. Dr. Dr. Albin Eser erst kürzlich darauf hingewiesen, dass Roland Freisler (Staatssekretär im Reichs-justizministerium beziehungsweise Präsident des Volksgerichtshofes) ursprünglich einen Einheitstatbestand favorisiert habe.  Damit wollte Freisler den Richtern die volle Freiheit zur Verhängung der Todesstrafe geben.

Im Übrigen wäre es zu befürworten gewesen, wenn neben dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer auch der Deutsche Richterbund mit seiner praktischen Fachkenntnis in die Arbeit der Expertengruppe einbezogen worden wäre.“