Neuigkeiten aus Berlin

Betreuervergütung anheben, Betreuungsvereine unterstützen

Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit den gesetzlichen Vergütungssätzen

Das Bundeskabinett wird sich am morgigen Mittwoch mit einer Anhebung der Betreuervergütung befassen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

„Wir wollen die Vergütungssätze der Berufs- und Vereinsbetreuer um 15 Prozent erhöhen. Eine solche Anhebung ist geboten und angemessen. Die Vergütungssätze müssen angepasst werden, um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch in Zukunft zu sichern. Eine angemessene Vergütung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein leistungsfähiges Betreuungswesen.

Die aktuell geltenden Stundensätze wurden seit der Einführung der Pauschalvergütung vor rund 12 Jahren nicht mehr erhöht. Mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen ist es an der Zeit, die Vergütungssätze für Vereins- und selbständige Berufsbetreuer anzupassen. Dass hier eine Schieflage besteht, wird auch durch die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse des Forschungsvorhabens zur Qualität in der rechtlichen Betreuung bestätigt, das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde.  

Wir können der Schließung von Betreuungsvereinen nicht tatenlos zusehen. Die über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur wollen wir erhalten. Deswegen setzen wir uns für eine zügige Umsetzung der Reform der Betreuervergütung ein. Die Änderungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz werden im parlamentarischen Verfahren mit der Beratung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern verbunden. Damit folgt die Koalition dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Weg.“

 

 

 

Koalition einigt sich auf Reform des Insolvenzanfechtungsrechts

Verbesserte Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer

Die Koalition hat sich nach langen Verhandlungen auf eine Reform des Insolvenzanfechtungsrechts geeinigt. Der Gesetzentwurf soll am morgigen Mittwoch im Rechtsausschuss beraten und am kommenden Donnerstag im Plenum des Deutschen Bundestages beschlossen werden.

Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Winkelmeier-Becker: "Die neuen Regeln schaffen Rechtssicherheit sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer. Wir setzen damit ein wichtiges Anliegen von CDU und CSU aus dem Koalitionsvertrag um. Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass sie Zahlungen, die sie für ihre Leistungen erhalten haben, behalten können. Diese Planungssicherheit war in den vergangenen Jahren durch die Praxis von Insolvenzverwaltern in Frage gestellt worden. Wir stellen die unverzichtbare Planungssicherheit wieder her. In Zukunft können Insolvenzverwalter von Lieferanten nicht mehr hohe Beträge zurückfordern, nur weil diese etwa vor längerer Zeit Ratenzahlungen mit dem nunmehr insolventen Unternehmen vereinbart hatten.

Künftig sollen zudem Fälle, in denen Insolvenzverwalter Löhne von Arbeitnehmern zurückgefordert haben, ausgeschlossen sein."

Heribert Hirte: "Wichtig war uns bei der Reform, dass keine neuen Sonderrechte für einzelne Gläubigergruppen geschaffen werden. Das Insolvenzrecht muss als Instrument zur Sanierung von Unternehmen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen bewahrt bleiben. Deswegen haben wir uns nachdrücklich dafür eingesetzt, Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger zu verhindern.

Ein wichtiger Punkt für alle von Anfechtungen überzogenen Gläubiger ist zudem die Begrenzung der Zinsregelung. Nach der Neuregelung werden Zinsen auf Insolvenzanfechtungsforderungen erst mit Eintritt des Verzugs entstehen. Dabei haben wir von der Union durchgesetzt, dass diese Regelung auch schon für bereits eröffnete Verfahren gilt und damit sogleich auch "kassenwirksam" wird."

 

 

 

Betreuervergütung anheben, Betreuungsvereine unterstützen

Bundeskabinett befasst sich am morgigen Mittwoch mit den gesetzlichen Vergütungssätzen

Das Bundeskabinett wird sich am morgigen Mittwoch mit einer Anhebung der Betreuervergütung befassen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

„Wir wollen die Vergütungssätze der Berufs- und Vereinsbetreuer um 15 Prozent erhöhen. Eine solche Anhebung ist geboten und angemessen. Die Vergütungssätze müssen angepasst werden, um eine qualitativ hochwertige Betreuung auch in Zukunft zu sichern. Eine angemessene Vergütung ist eine unverzichtbare Voraussetzung für ein leistungsfähiges Betreuungswesen.

Die aktuell geltenden Stundensätze wurden seit der Einführung der Pauschalvergütung vor rund 12 Jahren nicht mehr erhöht. Mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung und die Einkommensentwicklung vergleichbarer Berufsgruppen ist es an der Zeit, die Vergütungssätze für Vereins- und selbständige Berufsbetreuer anzupassen. Dass hier eine Schieflage besteht, wird auch durch die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse des Forschungsvorhabens zur Qualität in der rechtlichen Betreuung bestätigt, das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde.  

Wir können der Schließung von Betreuungsvereinen nicht tatenlos zusehen. Die über Jahre gewachsene Betreuungsstruktur wollen wir erhalten. Deswegen setzen wir uns für eine zügige Umsetzung der Reform der Betreuervergütung ein. Die Änderungen im Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz werden im parlamentarischen Verfahren mit der Beratung zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern verbunden. Damit folgt die Koalition dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagenen Weg.“

 

 

 

Unsere Polizei mit Body-Cams besser vor Übergriffen schützen

Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden in zunehmendem Maße Opfer von Gewaltdelikten.

Die Hemmschwelle von Tätern ist stark gesunken, so dass gerade in den Großstädten Nordrhein-Westfalens sich die Fälle von Übergriffen auf Einsatzkräfte häufen.  
 
Die Erfahrungen in einzelnen Ländern wie zum Beispiel Hessen oder Baden-Württemberg haben gezeigt, dass mobile Videotechnik erfolgreich zur Eindämmung von Gewaltdelikten gegen Polizistinnen und Polizisten eingesetzt werden kann. Durch den Einsatz von körpernah getragenen Kameras, den sogenannten Body-Cams, werden auch die Möglichkeiten zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung verbessert.

Deswegen hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in Bundestag und Bundesrat eingebracht, der heute vom Bundesrat positiv aufgenommen wird.
 
„Unsere Polizei- und Einsatzkräfte verdienen hohen Respekt und Wertschätzung. Sie halten im wahrsten Sinne des Wortes für unsere Sicherheit ihren Kopf hin. Dazu bringen wir nächste Woche im Bundestag einen Gesetzentwurf zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von Polizisten und Rettungskräften auf den Weg.“, so die Siegburger CDU-Bundestagsabgeordnete. „Sicherheit braucht aber auch die nötige Ausstattung. Der Bund geht da mit gutem Beispiel voran:  allein für das Jahr 2017 haben wir der Bundespolizei rund 312 Mio. Euro mehr für Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt als im Vorjahr – darunter 1.970 neue Stellen.“

 

 

 

Leid von Hinterbliebenen endlich anerkennen

Kabinett beschließt Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Einführung eines Hinterbliebenengeldes beschlossen. Danach sollen Hinterbliebene wegen der Tötung eines ihnen besonders nahestehenden Menschen künftig vom Verursacher eine finanzielle Entschädigung für ihr seelisches Leid fordern können. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Hendrik Hoppenstedt:
"Mit dem Hinterbliebenengeld wird eine wichtige Forderung von CDU und CSU umgesetzt. Mehr als drei Jahre nach Beginn der Koalition bringt Minister Maas endlich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrages ins Kabinett.

Bislang steht Hinterbliebenen bei einer fremdverursachten Tötung naher Angehöriger nur dann ein Schmerzensgeld zu, wenn sie dadurch selbst einen Schock erleiden, der einer Gesundheitsbeschädigung entspricht. Selbstverständlich kann kein Geld der Welt den Verlust eines nahen Angehörigen ausgleichen. Mit dem Anspruch auf Hinterbliebenengeld kann aber ein Zeichen der Solidarität der Gesellschaft mit den Hinterbliebenen gesetzt und zumindest ein symbolischer Ausgleich des Trauerschmerzes erreicht werden.

Gleichzeitig wird ein Wertungswiderspruch im Schadensersatzrecht beseitigt. Wenn das Opfer einer Gewalttat oder eines Unfalles am Leben bleibt, hat es derzeit Anspruch auf Ersatz sämtlicher Vermögens- und Nichtvermögensschäden. Selbst der kurzfristige, unfallbedingte Nutzungsausfall eines PKW ist zu entschädigen. Im Falle einer Tötung können die Angehörigen dagegen nur Ersatz der durch die Tötung zugefügten Vermögensschäden verlangen, wie zum Beispiel die Kosten der Beerdigung. Ein Schädiger steht derzeit im Falle der Tötung eines Dritten wirtschaftlich besser da als bei einer Körperverletzung. Das ist ungerecht. Da ist es nur recht und billig, wenn auch beim unfallbedingten Verlust des Kindes oder des Ehe- bzw. Lebenspartners, über den man manches Mal ein ganzes Leben lang nicht hinwegkommt, ein Hinterbliebenengeld gezahlt werden muss."