Neuigkeiten aus Berlin

Nein heißt Nein

Seit der Sexualstrafrechtsreform von 2016 ist ein deutlicher Anstieg von Ermittlungsverfahren bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um fast 50 Prozent zu verzeichnen. Im Verhältnis dazu ist der Anstieg der Verurteilungsquoten allerdings weiterhin gering. Vor diesem Hintergrund hat die CDU/CSU-Fraktion am Ende des vergangenen Jahres ein Fachgespräch mit Experten aus unterschiedlichen Bereichen (Justiz, Opferverbände, Wissenschaft, Kriminalpsychologie) zur Evaluierung der Sexualstrafrechtsreform von 2016 ("Nein heißt Nein") im Bundestag durchgeführt.  

Der Paradigmenwechsel zu 'Nein heißt Nein' durch die Reform von 2016 war ein Erfolg; das haben die Sachverständigen klar bestätigt. Der Unionsfraktion ist es damals gelungen, gesetzlich die 'rote Linie' da zu ziehen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Trotzdem bleibt ein Problem, dass in der Praxis den Opfern oft nicht geglaubt wird und notwendige Beweise nicht erbracht werden können. Das wird den Opfern solcher oft traumatisierender Straftaten nicht gerecht. Verbesserungsvorschläge der Experten sollte die CDU/CSU-Fraktion deshalb aufgreifen. Einige wichtige Ansatzpunkte wurden in dem Fachgespräch genannt. Etwa die Bedeutung von Audioaufzeichnungen in der Zeugenbefragung oder auch eine explizite Regelung für Phänomene wie ‚Stealthing‘ bieten sinnvolle Anknüpfungspunkte für die rechtspolitische Agenda. Zudem ist ganz praktisch auf eine noch bessere Weiterbildung und Kommunikation von Polizei, psychologischen Gutachtern und Gerichten hinzuarbeiten, um die rechtliche, aber auch menschliche Behandlung dieses hochsensiblen Themas in der Praxis bestmöglich auszugestalten.

Die 'Nein heißt Nein'-Lösung wurde 2016 von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Alleingang in die Reform eingebracht und dann auch noch einstimmig vom Bundestag verabschiedet - eine Seltenheit. Auch die sexuelle Belästigung steht seitdem unter Strafe, ebenso wie Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden. Die Zahl der erfassten Taten ist seitdem zwar gestiegen, allerdings wird dies durch eine relativ hohe Einstellungs- und Freispruchquote wieder relativiert.

Zu Besuch beim Bundesverfassungsgericht

Am Donnerstag war ich zu Besuch beim höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe. Dabei hatte ich einen guten Austausch mit dem BVerfG-Präsidenten Prof. Dr. Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König. Mit unterschiedlichen Zuständigkeiten tragen wir gemeinsam Verantwortung, Grundrechte und Vertrauen in unseren Staat zu stärken.  

Strom-/Gaspreisbremse 

Heute wurde im Deutschen Bundestag eine Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Die Entlastung von Privathaushalten und Unternehmen in Deutschland ist wichtig. Die Union fordert sie mit konkreten Vorschlägen seit dem Sommer. 

Die Umsetzung der Ampel-Regierung weist jedoch erhebliche Mängel auf: Das Gesetz beinhaltet einen bürokratischen Abschöpfungsmechanismus von fiktiven „Übergewinnen“, ohne zu fragen, welche Aufwendungen dafür nötig waren. Auch Aufwendungen für Investitionen, die insbesondere bei erneuerbaren Energien erwünscht sind, können bei uns anders als zB in Österreich nicht abgezogen werden; das führt zu Verunsicherung und zu einem Investitionsrückgang! Für Industrie und Mittelstand gelten hohe Hürden, so dass viele durchs Raster fallen. 
Auch wenn auf Intervention der Union auf Bundes- und Länderebene Heizöl und Pellets endlich berücksichtigt werden, bleibt die Lösung für die Verbraucher hier weit hinter den Regelungen für Gasverbraucher zurück. Das ist ungerecht, da auch hier erhebliche Preissprünge erfolgt sind; es führt zu einem Stadt-Land-Gefälle, da ländliche Regionen oft gar nicht ans Gasnetz angeschlossen sind. Weiterhin gibt es viele Unklarheiten zu Härtefallregelungen und zu Steuerfragen. Unsere Vorstellungen haben wir in eigenen Anträgen eingebracht (https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004913.pdf und https://dserver.bundestag.de/btd/20/049/2004918.pdf). Dem Gesetz der Ampel und den umfangreichen Änderungsanträgen, die erst spät am Abend vor der Abstimmung im Ausschuss vorgelegt wurden, konnten wir allerdings nicht zustimmen.

Besuch der parlamentarische Delegation aus Laos

In dieser Woche war eine parlamentarische Delegation aus Laos in Berlin, die ich auch kurz treffen durfte. Ich habe mich sehr über ein Wiedersehen mit Thanta Kompaly, Regierungsmitglied aus Laos, gefreut. Durch die Arbeit der German Lao Friendship Society mit ihrem Vorsitzenden Ludwig Neuber aus Ruppichteroth sind wir uns schon in Laos und in Berlin begegnet. Laos ist ein sehr schönes Land der ASEAN-Gruppe mit hohem Potential, aber auch mit andauernden Belastungen, vor allem verminten Gebieten noch aus der Zeit des Vietnamkrieges. Gut, dass die wirtschaftliche Zusammenarbeit durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entgegen früheren Plänen doch fortgesetzt wird.

Ermittlungen und Festnahmen im Zuge der Reichsbürger-Razzia

In einer Sondersitzung des Rechtsauschusses auf Antrag der CDU/CSU-Fraktion am Montag haben uns die Generalbundesanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und die Bundesregierung über Einzelheiten der Ermittlungen und Festnahmen im Zuge der Reichsbürger-Razzia, die in der Vorwoche stattfand, informiert. Zwar ist kaum nachzuvollziehen, wie sich die Protagonisten den anscheinend angestrebten Umsturz vorgestellt haben. Dennoch wurde die Gefährlichkeit dieser Vereinigung und der handelnden Personen deutlich: Auch wenn die Ermittlungen noch am Anfang stehen, kann man jetzt schon feststellen, dass die Beschuldigten offenbar zu schweren Straftaten bereit waren. Ich bin den beteiligten Sicherheitsbehörden daher sehr dankbar für die gute und wichtige Arbeit, die über mehrere Monate eine detaillierte Vorbereitung erforderte. Unser Rechtsstaat ist wehrhaft! - das ist die wichtige Botschaft auch an alle weiteren Verächter unserer Demokratie und ihrer Institutionen.