Bundesregierung fördert betrieblich unterstützte Kinderbetreuung su:personal im Gespräch mit Elisabeth Winkelmeier-Becker
su:personal: Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker, Sie sind als Mitglied des Bundestages unter anderem im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend tätig, gleichzeitig sind Sie selbst Mutter von drei Kindern. Wie familienfreundlich ist unser Land?
Winkelmeier-Becker: Freundlichkeit ist in Familien-Deutschland ein großes Thema. Insbesondere in den letzten Jahren unter dem CDU-geführten Familienministerium ist vieles erreicht worden - aber es gibt auch noch einiges zu tun. Ein Meilenstein ist aus meiner Sicht der Ausbau der Kinderbetreuung für unter 3-jährige Kinder, insbesondere die Verankerung als Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013. Die Betreuungssituation für ältere Kinder und Schulkinder ist aus meiner Sicht noch verbesserungsbedürftig. Wir müssen vor allen Dingen daran arbeiten, dass die Arbeitswelt familienfreundlicher wird. Auch die Arbeitgeber können viel dazu beitragen, dass es zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt.
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| Das Foto zeigt die stv. Leiterin der ARGE Rhein-Sieg Rita Lorenz, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB und den Leiter der der ARGE Rhein-Sieg Ralf Holtkötter (v.l.) während des Interviews. |
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su:personal: Trotz zahlreicher familienpolitischer Maßnahmen der jeweiligen Bundesregierungen in jüngster Vergangenheit ist die Geburtenrate in 2008 und 2009 gesunken. Was sind Ihrer Meinung nach die Hauptgründe dafür?
Winkelmeier-Becker:Die Gründe sind vielfältig und zum Teil ganz privater Natur, etwa in Bezug auf die Partnerwahl oder die Bereitschaft, Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Das ist zum Glück nicht allein von der Politik zu beeinflussen. Ein Problem ist, dass die „wichtigen" Jahre zwischen 25 und 35 mit vielen Anforderungen fast überfrachtet werden: Ausbildung, Berufseinstieg und erste Karriereschritte, die Partnerwahl und Familien-gründung sollen gleichzeitig bewältigt werden. Dies und in vielen Fällen das Fehlen unbefristeter Arbeits-verhältnisse tragen dazu bei, dass die Entscheidung für ein Kind vielfach aufgeschoben wird. Aufgabe der Politik ist es, Hindernisse, die sich aus Rahmenbedingungen ergeben, möglichst auszuräumen. Ich denke, dass wir beispielsweise mit dem Elterngeld und dem Ausbau der Kinderbetreuung gute Rahmenbedingungen geschaffen haben, die bereits ihre Wirkung zeigen. Womöglich wären die Geburtenzahlen sonst noch niedriger.
su:personal:Welche Maßnahmen seitens des Arbeitgebers sind geeignet, um den Interessen beider Seiten gerecht zu werden, und wo liegt der Vorteil für den Arbeitgeber?
Winkelmeier-Becker: Zeitliche Flexibilität und Verständnis von Seiten des Arbeitgebers sind ganz wichtig. Im Leben einer Familie ist nicht alles planbar, deshalb ist ein Entgegenkommen - soweit es der interne Betriebsablauf zulässt - sehr wichtig. Umfragen haben ergeben, dass viele Unternehmen auch ein starkes Interesse daran haben, ihre Beschäftigten bei der Kinderbetreuung zu unterstützen. Oftmals fehlen ihnen die Anreize, ihre Überlegungen in die Tat umzusetzen. Die Bundesregierung fördert deshalb mit ihrem Programm zur „Betrieblich unterstützten Kinderbetreuung" bundesweit die Einrichtung von neuen, betrieblich unterstützten Kinderbetreuungsplätzen. Unternehmen profitieren nachweislich von den Vorteilen einer familienbewussten Arbeitswelt: Beschäftigte, die bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt werden, kehren früher aus der Elternzeit zurück, fehlen seltener, sind weniger stressbelastet und haben größere Motivation. Motivierte und zufriedene Mitarbeiter sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Unternehmen. Deshalb gehören individuell geplante Arbeitszeiten und praktische Lösungsansätze - beispielsweise für den Fall der Erkrankung eines Kindes - und ein gutes Betreuungsangebot unbedingt auf die Agenda moderner Unternehmen.
su:personal: Bis Ende 2010 fördert das Programm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung" des Bundesfamilienministeriums und des Europäischen Sozialfonds die betriebliche Einrichtung von Betreuungsplätzen. Wer kann finanzielle Unterstützung erhalten und wie gestaltet sich diese konkret?
Winkelmeier-Becker: Das Förder-Programm richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Neben den Wirtschaftsunternehmen können auch Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten Rechts teilnehmen. Die Unternehmen, die je nach Größe auch miteinander kooperieren dürfen, können selbst entscheiden, ob sie mit einem öffentlichen, gemeinnützigen oder privatgewerblichen freien Träger zusammen arbeiten möchten. Die Förderung wird für zwei Jahre als Zuschuss in Höhe von maximal 50 Prozent der laufenden Betriebskosten, bis zu 6.000 Euro pro Platz und Jahr gewährt. Die Finanzierung der restlichen Betriebskosten erfolgt durch die beteiligten Unternehmen sowie gegebenenfalls Elternbeiträge, Eigenmittel des öffentlichen oder privaten Trägers oder sonstige öffentliche oder private Mittel. Interessierte Betriebe können sich auf der Website www.erfolgsfaktor-familie.de ausführlich informieren. Zudem steht eine Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung" unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 0000945 für alle Fragen zur Verfügung.
su:personal: Kleine und mittelständische Betriebe, die im Rhein-Sieg-Kreis den größten Teil der Arbeitsplätze stellen, haben oft wenig finanziellen und infrastrukturellen Spielraum, um die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiter-innen und Mitarbeiter vor Ort zu organisieren. Wie können sie das Förderprogramm konkret nutzen?
Winkelmeier-Becker: Der Weg zur Förderung könnte zum Beispiel folgendermaßen aussehen: Eines oder mehrere Unternehmen entscheiden sich dafür, sich an den Kosten für die Betreuung der Mitarbeiterkinder zu beteiligen. Das Unternehmen nimmt dann Kontakt zu einem Träger auf, um sich zu passgenauen Betreuungsangeboten beraten zu lassen. Der Träger der Einrichtung entwickelt gemeinsam mit dem Unternehmen und den Eltern ein Betreuungskonzept und entwickelt einen nachhaltigen Finanzplan, in dem eventuell auch Elternbeiträge
oder sonstige öffentliche oder private Mittel für das Betreuungsprojekt erfasst sind. Der Träger der Betreuungseinrichtung holt die Erlaubnis für den Betrieb der Kindertageseinrichtung ein und stellt einen Antrag auf Förderung bei der Servicestelle „Betriebliche Kinderbetreuung". Diese erteilt einen Zuwendungsbescheid und die Betreu-ungseinrichtung nimmt ihre Arbeit auf.
su:personal: Welche Maßnahmen kommen für diese Unternehmen noch in Betracht, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „im kleinen" mit familienfreundlichen Maßnahmen zu unterstützen?
Winkelmeier-Becker: Ganz wichtig ist die emotionale Unterstützung von Seiten des Arbeitgebers. Wenn der Mitarbeiter merkt, dass seine Bemühungen um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie honoriert werden, stärkt dies die Motivation. Es ist ebenso im eigenen Interesse des Unternehmens, wenn es die besonderen Fähigkeiten, die mit dem Eltern-sein einhergehen, mit einbezieht. Familienarbeit darf nicht zum Nachteil bis hin zum Karriereknick führen.
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