Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Sitzungswoche war geprägt von wichtigen Entscheidungen, die unseren politischen Kurs im Innern und nach außen stärken.
Im Mittelpunkt stand die Verabschiedung gleich mehrerer bedeutender Gesetzesvorhaben. Insgesamt 14 Gesetze haben wir beschlossen. Wichtig sind mir vor allem folgende drei Neuregelungen: Die Landwirtschaft wird beim Agrardiesel und durch weniger Bürokratie spürbar entlastet. Private Haushalte und Unternehmen profitieren zusätzlich von der Abschaffung der Gasspeicherumlage. Und mit den neuen Regelungen zu CCS/CCU schaffen wir erstmals klare Voraussetzungen für die Speicherung, Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid, ein wichtiger Baustein für technologischen Fortschritt und Klimaschutz.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Migrationspolitik. Der Kurswechsel zu Humanität und Ordnung hat dazu beigetragen, dass die Zahl der Asylanträge im Jahresvergleich um 55,4 Prozent zurückgegangen ist. Im Oktober 2025 wurden 8.823 Anträge gestellt, gegenüber 19.785 im Oktober 2024. Gleichzeitig wurden die Rückführungen konsequent und deutlich gesteigert. Das zeigt: klare Regeln entfalten ihre Wirkung!
Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker
+++Newsticker+++
Initiative der Woche
Rede zum Wasserstoffhochlauf
Am Donnerstag habe ich im Deutschen Bundestag zum Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz gesprochen. Für mich steht fest: Wenn Deutschland klimaneutral werden und zugleich Industriestandort bleiben soll, ist Wasserstoff unverzichtbar. Der Bedarf wird bis 2030 auf bis zu 130 Terawattstunden geschätzt – bei einem Ausbauziel von 10 Gigawatt Elektrolyseleistung, das wir derzeit klar verfehlen.
Der Monitoringbericht zeigt, dass wir beim Aufbau der Wasserstoffwirtschaft im Henne-Ei-Problem feststecken: Unternehmen investieren nicht in Elektrolyseure ohne gesicherten Absatz, und Betriebe steigen nicht auf Wasserstoff um, solange er nicht zuverlässig und zu wettbewerbsfähigen Preisen verfügbar ist. Dieses gegenseitige Abwarten bremst den Hochlauf aus.
Mit dem Gesetz schaffen wir nun bessere Voraussetzungen. Wir beschleunigen Genehmigungen, digitalisieren Verfahren und stufen Wasserstoffprojekte als überragendes öffentliches Interesse ein. Ziel ist es, Planung und Umsetzung deutlich zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Deutschland verfügt über solide technologische Grundlagen für den Wasserstoffmarkt. Damit diese genutzt werden können, müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den Wasserstoffhochlauf voranzubringen und die industrielle Transformation zu unterstützen.
Gesetze der Woche
Abstimmung zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften
Der Deutsche Bundestag hat der Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zugestimmt. Ziel der Änderungen ist eine besser abgestimmte internationale Zusammenarbeit bei künftigen Pandemien. Dazu gehören frühere und zuverlässigere Informationen über Krankheitsausbrüche, klarere Warn- und Reaktionsstufen sowie verbindlichere Regeln für den Zugang zu medizinischer Versorgung, Impfstoffen und Schutzausrüstung. Die WHO-Vollversammlung hat diese Reform nach mehrjährigen Beratungen beschlossen.
Mehrere Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis haben Bedenken hinsichtlich möglicher Einschränkungen staatlicher Souveränität oder von Grundrechten geäußert. Diese Bedenken sind unbegründet. Die WHO erhält durch die neuen Regelungen keine Entscheidungs- oder Durchgriffsrechte. Nationale Parlamente und Regierungen behalten vollständig die Zuständigkeit für konkrete Maßnahmen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages stellt ausdrücklich fest, dass der Vertrag die staatliche Souveränität wahrt.
Der im Gesetz enthaltene Hinweis auf mögliche Grundrechtseinschränkungen beruht auf einer formalen Vorgabe des Grundgesetzes. Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 müssen Gesetze, die Grundrechte berühren könnten, diese ausdrücklich nennen. Dieser Hinweis bedeutet nicht, dass Grundrechte abgeschafft oder dauerhaft eingeschränkt würden. Vielmehr dient er der Transparenz, damit erkennbar bleibt, in welchen Bereichen ein Gesetz grundsätzlich wirken kann. Ein solcher Hinweis findet sich in vielen gesetzlichen Regelungen, etwa im Schulrecht, Baurecht oder Strafrecht. Die Grundrechte selbst bleiben unverändert bestehen und können durch internationale Verträge nicht außer Kraft gesetzt werden.
Wie bisher gilt zudem, dass jede konkrete Maßnahme einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung unterliegt und gerichtlich überprüft werden kann. Das nationale Infektionsschutzgesetz enthält bereits heute die zentralen Befugnisse für staatliches Handeln im Falle übertragbarer Krankheiten. Durch die Reform der IGV entstehen keine zusätzlichen Eingriffsmöglichkeiten. Neu ist vor allem, dass sich auch andere Staaten stärker zu Prävention, Transparenz und Zusammenarbeit verpflichten.
Auf dieser Grundlage habe ich dem Vertragsgesetz zugestimmt.
Link:
https://www.elisabeth-winkelmeier-becker.de/index.php/component/content/article/1599-buergeranfrage-zum-thema-reform-der-internationalen-gesundheitsvorschriften-igv-who-pandemievertrag?catid=89&Itemid=437
Abschaffung der Gasspeicherumlage
In dieser Sitzungswoche haben wir die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Die Maßnahme reduziert die Belastung aller Gaskunden – private Haushalte wie Unternehmen – um insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro pro Jahr. Für einen Vier-Personen-Haushalt bedeutet dies je nach Verbrauch eine Ersparnis zwischen 30 und 60 Euro. Zudem erwarten wir positive Effekte auf die Strompreise, da Gaskraftwerke nach der sogenannten Merit Order den Preis für den gesamten kurzfristig gehandelten Strom bestimmen, wenn sie am Netz sind. Die Entscheidung stärkt Planungssicherheit und entlastet Haushalte sowie die Industrie gleichermaßen.
Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (CCS/CCU)
Mit der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes schaffen wir einen modernen und zukunftsfähigen Rechtsrahmen für CCS und CCU. Diese Technologien sind notwendig, um CO₂-Emissionen dort zu reduzieren, wo sie technisch kaum vermeidbar sind – etwa in der Zement-, Kalk- und Chemieindustrie. Der neue Rechtsrahmen erleichtert den Aufbau einer CO₂-Transportinfrastruktur, ermöglicht den Export von CO₂ in europäische Speicher und gibt den Bundesländern die Möglichkeit, auch Onshore-Speicherung zuzulassen. Mit diesen Entscheidungen schaffen wir Planungssicherheit, beschleunigen Genehmigungsverfahren und stärken den Industriestandort Deutschland. Für mich ist klar: CCS und CCU sind ein zentraler Baustein für klimafreundliche Produktion und industrielle Wettbewerbsfähigkeit.
Hinter den Kulissen
Sitzungsleitung der Anhörung des Ausschusses Wirtschaft und Energie zum Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026
Zum Start der Sitzungswoche am Montag habe ich die Anhörung des Ausschusses Wirtschaft und Energie zum Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026. Strom muss für Haushalte und Unternehmen wieder bezahlbarer werden. Deshalb sieht die Bundesregierung einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro vor. Diese Mittel sollen zu einer spürbaren Entlastung beitragen und die Strompreisentwicklung stabilisieren. Von der Maßnahme profitieren sowohl Unternehmen als auch private Verbraucher. Eingeladen waren Expertinnen und Experten aus Industrie und Energiewirtschaft. In ihren Stellungnahmen unterstützten die Sachverständigen das geplante Vorgehen grundsätzlich. Gleichzeitig machten sie weitere Hinweise und Vorschläge, wie die Kostenstrukturen im Strommarkt effizienter gestaltet und Belastungen dauerhaft reduziert werden können.
Frühinterventionen bei häuslicher Gewalt
Am Dienstag habe ich am parlamentarischen Frühstück von TERRE DES FEMMES und dem sozialen Startup Frontline teilgenommen. Im Mittelpunkt stand ein Thema, das wir politisch deutlich stärker in den Fokus rücken müssen: häusliche Gewalt. Sie ist nicht nur Privatangelegenheit, sondern ein ernstes Problem der inneren Sicherheit. Seit drei Jahren in Folge erreichen wir ein Allzeithoch bei den Fallzahlen. Jährlich sind in Deutschland so viele Menschen betroffen wie die gesamte Bevölkerung einer Großstadt und dabei handelt es sich nur um das Hellfeld. Die Dunkelziffer liegt erheblich höher.
Das Leid der Opfer dauert oft viele Jahre und kostet sie unendlich viel Lebensqualität. Auch die gesellschaftlichen und finanziellen Folgen sind enorm. Nach Berechnungen des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) entstehen jährlich Kosten von rund 32,5 Milliarden Euro. Hinter diesen Zahlen stehen persönliche Schicksale, die uns zeigen, dass wir früher und gezielter handeln müssen.
Im Rahmen der Veranstaltung wurden verschiedene Ansätze für eine wirksame Frühintervention vorgestellt. Dazu gehörten Beispiele aus Deutschland und Europa ebenso wie digitale Instrumente, etwa KI-gestützte Gefährdungsanalysen. Auch Programme in Unternehmen, die Betroffene frühzeitig erreichen, wurden diskutiert. Alle präsentierten Modelle verfolgen das gleiche Ziel: Gewalt zu verhindern, bevor sie eskaliert.
Der Austausch mit Expertinnen und Experten, Fachpraxis und Politik hat deutlich gemacht, dass wir ein stärker integriertes Vorgehen brauchen. Prävention, Beratung, Polizei, Justiz und Arbeitgeber müssen enger zusammenarbeiten, um gefährdete Personen frühzeitig zu identifizieren und zu schützen.