Sehr geehrte Damen und Herren,
die vergangene Sitzungswoche war geprägt von einer Vielzahl an Entscheidungen und Gesetzesinitiativen, die unterschiedliche Bereiche unseres Gemeinwesens betreffen und zugleich ein gemeinsames Ziel verfolgen, staatliche Strukturen weiterzuentwickeln und sie an heutige Anforderungen anzupassen. Die Diskussion um das Rentenpaket, dem vor allem die jungen Kollegen der Fraktion besonders kritisch gegenüberstanden, wurde mit Spannung und Sorge erwartet. Auch wenn nach der Ankündigung der Enthaltung durch die LINKE die Mehrheit im Parlament gesichert war, ging es um die entscheidende Frage, ob die Koalition eine eigene Mehrheit haben würde. Ich bin froh, dass wir diese mit dem Ergebnis von 318 Stimmen erreicht und damit die Handlungsfähigkeit der Regierung unter Beweis gestellt haben. Den jungen Kollegen bin ich dankbar, dass sie das Thema der Generationengerechtigkeit auf die Tagesordnung gesetzt, dann aber schließlich mehrheitlich den Beschluss der Fraktion mitgetragen haben.
Ein besonderer Fokus lag dabei auf Fragen der Sicherheit und Verteidigung. Mit der Modernisierung des Wehrdienstes, neuen Regelungen zur militärischen Sicherheit und einer grundlegenden Überarbeitung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes rücken Verfahren und Strukturen in den Blick, die in einer veränderten sicherheitspolitischen Lage neue Maßstäbe setzen sollen.
Auch finanz- und steuerpolitisch wurden wichtige Weichen gestellt. Das Steueränderungsgesetz 2025, die erneute Anpassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sowie die Umsetzung europäischer Vorgaben zur Eigenmittelausstattung von Banken verfolgen das gemeinsame Anliegen, bestehende Regelwerke transparenter, praktikabler und langfristig verlässlich zu gestalten.
Darüber hinaus rückten gesellschaftspolitische Fragen in den Mittelpunkt. Mit dem Antrag zur Unterstützung einer möglichen deutschen Bewerbung für Olympische und Paralympische Sommerspiele wurde ein Vorhaben beraten, das weit über die Tagespolitik hinausreicht. Ergänzt wurde die Woche durch die erste Beratung neuer Regelungen zu Intelligenten Verkehrssystemen, die dazu beitragen sollen, den Straßenverkehr effizienter, digitaler und zukunftsfähiger zu machen.
Ihre
Lisa Winkelmeier-Becker
+++Newsticker+++
Initiative der Woche
Rede im Plenum des Deutschen Bundestages zum Tag der Menschenrechte
Am 10. Dezember habe ich im Plenum des Deutschen Bundestages zum Tag der Menschenrechte gesprochen. An diesem wird an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ein Dokument, das seit 77 Jahren als moralischer Kompass für freie und gerechte Gesellschaften dient, erinnert. Diese Erklärung, oft als Magna Charta der Menschenrechte bezeichnet, hat weltweit Verfassungen und Abkommen geprägt. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik wäre ohne diesen Vorläufer kaum so klar und mutig in seiner Ausrichtung auf Menschenwürde, Grundrechte und Demokratie ausgefallen.
Die Allgemeine Erklärung formuliert einen einfachen, aber tiefgreifenden Anspruch, jeder Mensch besitzt Würde und unveräußerliche Rechte, allein, weil sie/er ein Mensch ist. Diese universelle Gültigkeit macht die Menschenrechte zu einem Maßstab, der unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Alter oder geschlechtlicher Identität gilt. Menschenwürde ist überall dort, wo menschliches Leben ist. Diese Überzeugung ist keine theoretische Konstruktion, sondern seit Jahrzehnten Grundlage der Vereinten Nationen.
Gerade in einer Zeit, in der Rassismus, Antisemitismus und Gewalt gegen Frauen wieder sichtbarer werden, erinnern uns die Menschenrechte daran, klare Grenzen zu ziehen: Jede Form der Herabwürdigung, Ausgrenzung oder Gewalt verstößt gegen sie. Das gilt vor den Toren Europas ebenso wie mitten in Deutschland.
Besonders bedrückend ist der Blick auf die Realität vieler Frauen in der Prostitution. Zigtausende junge Frauen werden hierzulande ohne ausreichenden Schutz allein gelassen, manche durch Täuschung, andere durch Drohung oder Gewalt in aussichtslose Situationen gedrängt. Viele sind Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution. Dass dies möglich ist, liegt nicht zuletzt an einer fortbestehenden Nachfrage und daran, dass andere an ihrem Leid verdienen. Was Außenstehende oft als freiwillige Dienstleistung wahrnehmen, bedeutet für die betroffenen Frauen häufig nichts anderes als fortgesetzte sexualisierte Gewalt.
Deutschland hat sich international verpflichtet, durch die Istanbul-Konvention, die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW und die EU-Menschenhandelsrichtlinie-, Frauen vor Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Diese Verpflichtungen dulden keine Halbherzigkeit. Sie fordern eine Politik, die Betroffene stärkt und Täter wirklich in die Verantwortung nimmt.
Ein Blick auf Länder wie Schweden, Frankreich oder Kanada zeigt, dass konsequente Regelungen wirken, starker Schutz für Betroffene und ein klarer Stopp für Freier und Zuhälter. Auch Deutschland braucht solche grundlegenden Veränderungen, wenn es seinen eigenen Ansprüchen an Menschenwürde und Menschenrechte gerecht werden will.
Der Link zu meiner Rede: https://dbtg.tv/cvid/7645929
Gesetze der Woche
Rentenpaket I verabschiedet und den Rahmen für Rentenpaket II festgelegt
Mit dem Abschluss des Rentenpakets I setzt die Bundesregierung einen wichtigen ersten Schritt zur Modernisierung und breiteren Aufstellung der Altersvorsorge. Kernpunkte der Reform sind die Einführung der Aktivrente, die Abschaffung des sogenannten Vorbeschäftigungsverbots, die Umsetzung der Mütterrente III, eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge sowie die gesetzliche Sicherung der Haltelinie von 48 Prozent beim Rentenniveau.
Parallel dazu hat sich die Koalition auf weitere Weichenstellungen verständigt, die über die aktuellen Beschlüsse hinausreichen. Im Dezember 2025 soll eine Rentenkommission mit einem umfassenden Mandat eingesetzt werden. Sie wird Reformvorschläge für die Alterssicherung ausarbeiten und ihre Ergebnisse bereits zum Ende des zweiten Quartals 2026 vorlegen. Bei der Besetzung des Gremiums sollen auch die Interessen der jüngeren Generation ausdrücklich berücksichtigt werden. Auf Grundlage der Kommissionsergebnisse wird anschließend ein Rentenpaket II für das Jahr 2026 entwickelt.
Weiterhin wurde zur Stärkung der privaten Altersvorsorge eine umfassende Reform der geförderten privaten Vorsorgemodelle sowie die Vorlage von Eckpunkten für eine sogenannte Frühstartrente geplant. Darüber hinaus soll der Vermögensaufbau junger Menschen gezielt unterstützen. Vorgesehen ist hierfür unter anderem die Nutzung der Dividenden eines Aktienpakets aus Bundesbeteiligungen im Umfang von rund zehn Milliarden Euro. Die konkreten Ausgestaltungsdetails sollen am 10. Dezember 2025 im Koalitionsausschuss beschlossen werden.
Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien gestärkt
Diese Woche haben wir mit dem Geothermiebeschleunigungsgesetz einen weiteren Impuls für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt. Das Gesetz soll den Einsatz von Geothermie künftig schneller, einfacher und unbürokratischer ermöglichen, um ihren Anteil an der klimafreundlichen Wärmeversorgung auszubauen. Gleichzeitig werden potenzielle Bergschadensfälle vollständig abgesichert, um Investitionen rechtlich abzusichern und kommunale Planung zu erleichtern.
Darüber hinaus stellt die Koalition klar, dass Batteriespeicher, die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit bestehenden erneuerbaren Energieanlagen stehen, künftig im Außenbereich privilegiert behandelt werden. Damit soll ihre Integration in das Energiesystem erleichtert und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter gestützt werden.
Abschließend haben wir ein weiteres Gesetz, das Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetzausbau und Offshore-Windenergie vereinfacht und beschleunigt, beschlossen. Ziel ist es, zentrale Infrastrukturprojekte zügiger umzusetzen und damit die Energiewende insgesamt effizienter voranzubringen.
Steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 haben wir in dieser Woche zentrale Vorhaben zur finanziellen Entlastung breiter Bevölkerungsgruppen umgesetzt. Die Maßnahmen sollen ab dem 1. Januar 2026 wirksam werden und sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen und das Ehrenamt spürbar unterstützen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Anhebung der Entfernungspauschale. Durch diese können alle Steuerpflichtigen künftig ab dem ersten Kilometer 38 Cent geltend machen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf gestiegene Mobilitätskosten und stärkt zugleich die steuerliche Absetzbarkeit beruflich bedingter Wege.
Auch für die Gastronomie bringt das Gesetz eine dauerhafte Verbesserung. Der Umsatzsteuersatz für Speisen wird von 19 auf 7 Prozent abgesenkt, eine Maßnahme, die die Betriebe entlastet und zur Stabilisierung der Branche beitragen soll. Darüber hinaus erfährt das vielfältige ehrenamtliche Engagement eine weitere Aufwertung. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Damit werden diejenigen gestärkt, die in Vereinen, sozialen Einrichtungen oder im Bildungs- und Sportbereich einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten.
Ergänzend dazu setzt das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes neue Impulse für die Mobilitätswende. Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge wird für alle Fahrzeuge verlängert, die bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen werden. Die zehnjährige Befreiung bleibt bestehen, ist jedoch spätestens bis zum 31. Dezember 2035 befristet. Dies soll einen zusätzlichen Anreiz schaffen, frühzeitig auf emissionsfreie Fahrzeuge umzusteigen und gleichzeitig Verbraucherinnen, Verbraucher und die Automobilwirtschaft in der Transformationsphase unterstützen.
Hinter den Kulissen
Bericht aus dem Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen
In der 8. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen am vergangenen Mittwoch stand die Neuausrichtung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung im Mittelpunkt. In diesem Rahmen informierte der Chef des Bundeskanzleramts, Bundesminister Thorsten Frei, MdB, den Beirat ausführlich über die geplanten strategischen Anpassungen.
In seiner Unterrichtung machte er deutlich, dass die Bundesregierung ihre Nachhaltigkeitspolitik angesichts der aktuellen politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen neu ausrichten will. Ziel ist es, bestehende Maßnahmen stärker zu bündeln, Prioritäten klarer zu definieren und die Steuerungsfähigkeit innerhalb der Ressorts zu verbessern. Dabei soll die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie künftig enger an das konkrete Regierungshandeln angebunden werden.
Ein zentraler Bestandteil dieser Neuaufstellung ist die Erarbeitung eines Aktionsplans, der künftig als Rahmen für nachhaltigkeitsbezogene Maßnahmen dienen soll. Damit verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Nachhaltigkeit als Querschnittsaufgabe stärker zu verankern und die Wirksamkeit politischer Maßnahmen besser messbar zu machen.