Bürgeranfrage zum Thema "Unterstützung in der Pflege"

Sehr geehrter Herr/Frau,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Unterstützung in der Pflege fordern, durch Arbeitnehmer, die sich auf Grund der Pandemie in Kurzarbeit befinden.

Wir haben mit den Sozialschutz-Paketen, die bereits im Rahmen der Corona-Krise verabschiedet wurden, die Voraussetzungen für Arbeitnehmer, die sich in Kurzarbeit befinden, erleichtert sich in systemrelevanten Branchen zu beschäftigen. Hierzu wurden u.a. die Hinzuverdienstmöglichkeiten in der Kurzarbeit vereinfacht.

Außerdem haben wir mit Einführung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) die sozialen Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge im Rahmen eines besonderen Sicherstellungsauftrages durch Bund, Länder und Sozialversicherungsträger finanziell unterstützt. Im Gegenzug zu der finanziellen Unterstützung können ArbeitnehmerInnen von sozialen Dienstleistern, die z. B. aufgrund von Kurzarbeit aktuell nicht oder nicht umfassend ihrer eigentlichen Tätigkeit beim sozialen Dienstleister nachgehen, in allen systemrelevanten Bereichen und Berufen eingesetzt werden, in denen es aufgrund der Corona-Krise zu Personalengpässen kommt.

Daher wird Ihr Vorschlag bereits teilweise umgesetzt. Es wird in Deutschland allerdings keinen verpflichtenden Einsatz von Arbeitnehmer in einer bestimmten Branche geben. Wir haben den Rahmen gesetzt und vereinfacht, sodass Arbeitnehmern in Kurzarbeit die Möglichkeit gegeben wird, sich vereinfacht beispielsweise in der Pflege oder anderen systemrelevanten Bereichen einzubringen. Gerade bei den Fluggesellschaften (Beispiel Lufthansa) oder auch andere Branchen ist es so, dass diese das Kurzarbeitergeld auf bis zu 90% aufstocken. Das erklärt wahrscheinlich, dass die Motivation sich in einer systemrelevanten Branche einzubringen nicht überall gegeben ist. 

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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