Bürgeranfrage zum Thema: Kritik und Ärger über anonyme kritische Bewertungen auf Bewertungsportalen:

Sehr geehrter Herr ...., Sehr geehrte Frau....

vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Zu den verschiedenen Bewertungsportalen (Jameda, Yelp, Sanego, Spickmich) gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung des BGH. Der BGH hält im Ausgangspunkt fest, dass Bewertungsportale eine von der Rechtsordnung gebilligte und gesellschaftlich erwünschte Funktion erfüllen und der Portalbetrieb zudem vom Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG erfasst wird. Die Meinungsäußerungsfreiheit beinhaltet auch das Recht, eine Meinung anonym oder pseudonym abzugeben. Insgesamt tragen diese Portale zur Markttransparenz bei; dabei ist den meisten Nutzern auch bewusst, dass hierbei subjektive Bewertungen einfließen, die auf Einzelfällen beruhen und auch verfälschend formuliert werden können - sowohl im negativen wie im positiven Sinn. Letztlich muss es von allen Marktteilnehmern, vermutlich auch von anderen Wettbewerbern, hingenommen werden, dass kritische Bewertungen, die in der Regel auf subjektiven Empfindungen beruhen, im Netz für jedermann einsehbar sind. Falsche Tatsachenbehauptungen und rechtswidrige Inhalte sind von den Plattformen auf entsprechenden Hinweis allerdings zu löschen. Wenn in einer Bewertungen falsche Tatsachen behauptet werden, können Sie deshalb auf die Betreiber mit der Forderung nach Löschung der Bewertung zugehen. Große Plattformen müssen dafür Ansprechpartner benennen.
Ihr Anliegen nach einer Klarnamenpflicht im Netz wird auch innerhalb meiner Partei diskutiert, aus Datenschutzaspekten sowie wegen des Schutzes von gefährdeten Personen, die sonst keine offene Äußerung ihrer Meinung wagen würden, aber überwiegend skeptisch gesehen. Bei gravierenden Verbrechen setzen wir uns als Union klar für bessere Ermittlungsbefugnisse wie den Zugriff auf Stammdaten ein, um gegebenenfalls kriminelle Täter zu identifizieren. Für eine allgemeine Klarnamenpflicht in social media sehe ich allerdings keine Mehrheit.

Bei allem nachvollziehbaren Ärger über die Bewertung sollte eine kritische Äußerung in ihrer Wirkung nicht überschätzt und nicht allzu sehr zu Herzen genommen werden. Als Politikerin muss ich diese Erfahrung auch selbst gelegentlich machen... Mit Sicherheit haben Sie auch viele zufriedene Kunden, die über gute Erfahrungen zu berichten haben. Vielleicht lässt sich der eine oder andere Kunde ermuntern, sich in diesem Sinne auch selbst auf der Plattform zu äußern und der kritischen Bewertung eine positive Stimme entgegenzusetzen.

Freundliche  Grüße,
Elisabeth Winkelmeier-Becker

 

 

 

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