Anfrage zum Thema: Ausgangsbeschränkungen bei einer Inzidenz von über 100 beim 4. Infektionsschutzgesetz

Sehr geehrte Frau...., Sehr geehrter Herr....,

Vielen Dank für Ihre Nachrichten zum Infektionsschutzgesetz.
Dieses Gesetz ist notwendig, da die Inzidenzwerte seit Mitte Februar kontinuierlich steigen und die bisher beschlossenen Maßnahmen nicht einheitlich in allen Bundesländern umgesetzt wurden. Deshalb brauchen wir ein bundeseinheitliches Vorgehen.
Die 7-Tage-Inzidenz ist und bleibt dabei ein objektiver, zielgenauer Wert, der nicht - wie manchmal gemutmaßt wird - "herbeigetestet" werden kann und Schwankungen, die auch zufallsbedingt sein können, ausgleicht. Sie ist außerdem klar und nachvollziehbar. Dadurch sorgt sie auch für Rechtssicherheit.
Sie sprechen insbesondere auf die Ausgangssperren an: Ausgangsbeschränkungen sind ein scharfes Schwert und sicherlich eine der umstrittensten Maßnahmen im Katalog der Regelung. Natürlich ist draußen besser als drinnen; natürlich ist Bewegung an der frischen Luft wichtig und sinnvoll. Und dennoch ist das oberste Gebot, Kontakte und Mobilität einzuschränken. Und vor diesem Hintergrund ist die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen wissenschaftlich durch die Universität Oxford belegt und tauglich, den R-Wert um 13 Prozent zu senken. Weil sich eben auch weniger Menschen auf den Weg machen, um sich privat in Innenräumen zu treffen. Ausgangsbeschränkungen sind dabei ein Baustein im Maßnahmen-Mix gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Sie haben zum Ziel, die Zahl der zwischenmenschlichen Kontakte zu reduzieren und Mobilität zu beschränken. Ursprünglich sah der Entwurf ein fixes Ausgangsverbot ab 21 Uhr vor. Gerade mit Blick auf das Bedürfnis nach Bewegung und Sport und auf den langen Arbeitstag vieler Menschen haben wir das deutlich eingeschränkt und um eine Stunde komplett auf 22h und für zwei weitere Stunden für Spazieren/Joggen/Sport ohne Begleitung verschoben. In der Praxis haben sich Ausgangsbeschränkungen bei hohen Inzidenzwerten als Mittel zur Eindämmung der Pandemie bewährt, wie die Beispiele Großbritannien, Portugal u. v. m. zeigen, die ihr Pandemiegeschehen mit teilweise weitaus rigoroseren Ausgangsbeschränkungen (auch tagsüber mit höchst eingeschränkten Ausnahmen) wieder unter Kontrolle gebracht haben.
Die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern ist angemessen, weil spätestens ab dieser Schwelle eine Eindämmung der Pandemie nur noch mit umfassenden bundeseinheitlichen Maßnahmen möglich ist. Bei einer 100er-Inzidenz können die Gesundheitsämter die Kontakte von Infizierten nicht mehr nachverfolgen und Infektionsketten nicht mehr durchbrechen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die leichter übertragbare und aggressivere britische Virusvariante B.1.1.7. mittlerweile 90 Prozent der Infektionen ausmacht. Und Fakt ist - auch wenn viele ältere Menschen schon durch Impfungen geschützt sind: je höher die Inzidenz, desto höher die Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten, denn erfahrungsgemäß kommen diese höheren Zahlen binnen zwei Wochen auf den Intensivstationen an. Dies hat sich bisher leider immer bewahrheitet.
Daher kann ich alle nur bitten, aktiv mitzumachen, um diese dritte Welle noch einmal zu brechen - auch wenn es schwer fällt. Wir sind dem Ausweg aus dieser Pandemie wesentlich näher als jemals zuvor in den vergangenen 13 Monaten; das Impftempo hat spürbar zugenommen und wird noch weiter an Fahrt aufnehmen. Es ist wichtig, dass wir jetzt auf den letzten Metern noch durchhalten!

Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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