Bürgeranfrage zu dem Thema: "Minderjährige in der Bundeswehr"

Eine Einstellung in die Bundeswehr ist in Deutschland erst ab dem 17. Geburtstag möglich und nur unter der Voraussetzung, dass die Vollzeit-Schulpflicht erfüllt wurde und die Erziehungsberechtigten zustimmen. Außerdem werden intensive Einzelgespräche mit den Jugendlichen geführt, um sich von Reife und eigenem Willen zu überzeugen. Wenn alle diese Voraussetzungen vorliegen, wäre es nicht sinnvoll, wenn die Jugendlichen noch monatelang auf den Start seiner Berufsausbildung warten müssten. Wichtig ist: 17-Jährige werden nicht in den Einsatz geschickt und dürfen Schusswaffen ausschließlich zu Übungs- und Ausbildungszwecken verwenden. Zum Wachdienst in der Kaserne werden sie nicht eingeteilt, da hier ein möglicher Schusswaffengebrauch nicht ausgeschlossen werden kann.
Die UN-Konvention hat vor allem die furchtbare Situation der Kindersoldaten im Blick, die in regionalen Kriegen weltweit als oft deutlich jüngere Kinder und gegen ihren Willen rekrutiert, in gefährliche Kriegseinsätze geschickt und zu grausamen Tötungshandlungen gezwungen werden. Viele von ihnen werden getötet oder schwer verletzt, alle Überlebenden sind massiv traumatisiert. Ein Vergleich mit der Situation von 17jährigen Rekruten bei der Bundeswehr erscheint da weit hergeholt. Gleichwohl sollte m. E. geprüft werden, ob Verpflichtungen, die über die Wirkung eines zivilen Ausbildungsvertrags hinaus gehen und Ausdruck des besonderen Status als Soldat oder Soldatin sind, besser erst nach dem 18. Geburtstag eintreten sollten. So lange könnte die Probezeit um im Einzelfall maximal sechs Monate verlängert werden.
Die Zahl der minderjährigen Soldatinnen und Soldaten und die Zahl der Kündigungen aus diesem Personenkreis werden bereits regelmäßig veröffentlicht. Im Rahmen des Meldewesens Innere und Soziale Lage der Bundeswehr müssen Verdachtsfälle auf entwürdigende Aufnahmerituale oder gewalttätige Übergriffe von den jeweiligen Dienststellen gemeldet werden. Ab 2018 werden gesondert Daten zu der Minderjährigkeit der betroffenen Soldaten erhoben. Auch die Wehrbeauftragte berichtet jährlich über wichtige Daten und Eingaben von 17-Jährigen oder deren gesetzlichen Vertretern.

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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