Bürgeranfrage zum Thema: Mercosur-Abkommen

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, das EU-Mercosur-Abkommen erneut rechtlich vor dem Europäischen Gerichtshof überprüfen zu lassen und damit Zweifel an der Geschlossenheit Europas zu nähren, ist aus meiner Sicht ein fatales Signal für die strategische Handlungsfähigkeit der Europäischen Union.

Zur Frage, ob einzelne "willige" EU-Mitgliedstaaten oder Deutschland ein eigenes Abkommen mit den Mercosur-Staaten schließen könnten, kann ich Folgendes sagen: Handelsabkommen fallen ausschließlich in die Zuständigkeit der EU. Grundlage ist die gemeinsame Handelspolitik gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Für den klassischen Handel - etwa Zölle und Dienstleistungen - verhandelt daher allein die Europäische Kommission im Namen der Mitgliedstaaten.
Wie aus den Medien bekannt, wird derzeit die Option einer vorläufigen Anwendung des Abkommens diskutiert. Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist dies rechtlich möglich; die Frage wird aktuell zwischen den europäischen Institutionen geprüft. Auch Deutschland unterstützt eine solche vorläufige Anwendung. Damit könnte nach 25 Jahren intensiver Verhandlungen endlich der Weg für dieses ambitionierte Freihandelsabkommen freigemacht werden.

Beste Grüße
Elisabet Winkelmeier-Becker

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