Bürgeranfrage zum Thema: Aufnahme von Menschen aus Afghanistan in Deutschland

Danke für Ihr Schreiben zur Aufnahme von Menschen aus Afghanistan in Deutschland.

Gerne möchte ich Ihnen zum Sachverhalt einige Erläuterungen geben.

Ich stimme Ihnen zu, dass sich die Bundesregierung an rechtlich verbindliche Zusagen halten und sich auch im eigenen Interesse als verlässlicher Partner erweisen muss. Insgesamt konnten knapp 38.000 Afghaninnen und Afghanen nach Deutschland einreisen. Zum Vergleich: Frankreich, Italien und Spanien haben jeweils 4.000 bis 5.000 Menschen aufgenommen.

Bei den Aufnahmeprogrammen muss allerdings unterschieden werden zwischen den Personen, die nach dem sogenannten Bundesaufnahmeprogramm (BAG) eine rechtsverbindliche Zusage bekommen haben und denjenigen, die während der Ampel-Regierung in das sogenannte Überbrückungsprogramm aufgenommen wurden.

Die verbindlichen Zusagen aus dem BAG gelten für Personen, die für die Bundeswehr bzw. die deutsche Regierung tätig waren. Diese Zusagen ergehen nach eingehender Prüfung per Verwaltungsakt und werden uneingeschränkt eingehalten. Im letzten Jahr wurden noch ca. 800 afghanische Staatsangehörige und weitere Personen noch Anfang 2026 aufgenommen. Weitere 400 Verfahren sind noch in Bearbeitung.
Das Überbrückungsprogramm richtete sich dagegen an Menschen, die nicht für die deutsche Regierung gearbeitet haben, sondern die von NGOs als gefährdet eingestuft wurden, beispielsweise weil sie sich aktiv für Menschenrechte eingesetzt haben. Diese Zusagen haben aber keinen rechtsverbindlichen Charakter und binden die Bundesregierung deshalb nicht; so hat es auch das Oberverwaltungsgericht Brandenburg entschieden. Innenminister Dobrindt hat weitere Aufnahmen in Deutschland aus diesem Programm nicht bestätigt. Diese Entscheidung liegt allein im Ermessen des Innenministeriums; leider besteht hier keine Möglichkeit, die Entscheidung des Innenministers zu beeinflussen. Die Bundesregierung hat aber dafür gesorgt, dass diese Personen zunächst eine längere Zeit in Pakistan bleiben können. Zudem gelten für sie weiterhin Unterstützungsangebote bei der Weiterreise in einen Drittstaat oder bei einer Rückreise nach Afghanistan. Ein Teil der Personen hat dieses Angebot angenommen, mit weiteren Personen befindet sich die Bundesregierung noch im Austausch. Ich hoffe, dass auch für sie tragfähige, vor allem sichere Lösungen gefunden werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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