Bürgeranfrage zu dem Thema: Honorarkürzungen für Psychotherapeutische Leistungen

Vielen Dank für Ihr Schreiben zu den Vergütungen psychotherapeutischer Leistungen: Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Die Bundestagsabgeordneten sind nicht zuständig für die Berechnungen der Vergütungen. Es handelt sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die auch die Interessen Psychotherapeuten vertritt und dem GKV-Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss (EBA). Dieses Verfahren ist im Fünften Sozialgesetzbuch gesetzlich geregelt.

Die Vergütung in der psychotherapeutischen Versorgung wird jährlich überprüft und ggf. angepasst. Grundlage für die aktuelle Überprüfung der psychotherapeutischen Vergütung ist unseres Wissens die aktuelle Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamts zur Kostenstruktur im medizinischen Bereich für das Jahr 2023, die am 24. Juli 2025 veröffentlicht wurde. Anhand dieser Daten prüfte der Erweiterte Bundesausschuss die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen.

Der EBA hat daraufhin gegen die Stimmen der KÄBV mehrheitlich beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent abzusenken. Gleichzeitig werden die sogenannten Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent angehoben, so dass - je nach vorhandenem Personal - die Kürzung unter dem Strich etwas geringer ausfällt.

Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.

Das Bundesgesundheitsministerium prüft derzeit im Rahmen seiner Rechtsaufsicht, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Zudem besteht die Möglichkeit, entsprechende Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wie Sie sicher wissen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung Klage gegen den Beschluss eingereicht. Die Entscheidung der Gerichte bleibt abzuwarten.

Davon abgesehen, ist es ein zentrales Anliegen meiner Fraktion, eine qualitativ hochwertige und am Bedarf orientierte psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, die wir in den kommenden Monaten angehen wollen. Herausgegriffen sei dabei die Einführung einer Notversorgung durch Psychotherapeuten sowie die Stärkung von Prävention durch niedrigschwellige Online-Beratung in der Psychotherapie und digitale Gesundheitsanwendungen.

Darüber hinaus hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD auch zum Ziel gesetzt, die Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sicherzustellen. Auch enthält der Koalitionsvertrag eine Zusage zur Anpassung der Bedarfsplanung im Hinblick auf Kinder und Jugendliche sowie die Verbesserung der Versorgung im ländlichen Raum. All diese Maßnahmen zeigen, dass sicherlich an vielen Stellen Verbesserungsbedarfe bestehen. Viele davon zielen darauf ab, die von Ihnen geschilderten Versorgungsengpässe zu verbessern.

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