Bürgeranfrage zum dem Thema: Streichung von Homöopatieleistungen aus dem Leistungskatalog der GKV

Die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) macht Kürzungen leider unumgänglich. Es wird sonst zu immer größeren Deckungslücken kommen, die für das Jahr 2030 auf bis zu 40 Mrd Euro geschätzt werden. Wenn wir nicht zu deutlichen Einsparungen und einigen Einnahmeverbesserungen kommen, müssten die Beiträge deutlich steigern. Deshalb brauchen wir gemeinsame Anstrengungen unter Einbezug aller Beteiligten - Hersteller und Krankenkassen, Beitragszahlerinnen und Betragszahler, Versicherte sowie Patientinnen und Patienten.

Der vorliegende Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium orientiert sich an den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Diese spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass nur solche Leistungen von der Gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden, deren medizinischer Nutzen wissenschaftlich nachgewiesen ist. Leistungen ohne belastbare Evidenz sowie ohne erkennbaren therapeutischen Mehrwert sollen hingegen nicht von der Solidargemeinschaft finanziert werden. Es gibt offenbar keine wissenschaftlich belastbaren Wirksamkeitsnachweise für homöopathische Behandlungen, sie verursachen jedoch Kosten in zweistelliger Millionenhöhe.

Bislang konnten homöopathische Leistungen von einzelnen Krankenkassen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen erstattet werden; eine entsprechende Verpflichtung bestand jedoch auch bisher nicht. Homöopathische Arzneimittel sollen deshalb - vorbehaltlich der parlamentarischen Beratungen - nur noch auf eigene Kosten erworben werden können (zumal homöopathische Arzneimittel zumeist nicht unerschwinglich sind). Die Entscheidung hierüber liegt damit allein beim Patienten, so dass die Freiheit der Therapie und insbesondere die Selbstbestimmung nicht eingeschränkt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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