Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Frau  Präsidentin!  Liebe  Kolleginnen  und  Kollegen! Liebe  Zuhörer!  Sie  haben  es  gemerkt:  Wir  freuen uns sehr, dass wir heute mit diesem Gesetzentwurf endlich ins parlamentarische Verfahren gehen können

(Jan Korte [DIE LINKE]: Endlich!)

und so dafür sorgen können, dass eine Mindestspeicherfrist für Kommunikationsdaten im Gesetzblatt verankert wird. Wir halten das für erforderlich, um schwere Straftaten aufzuklären und Gefahren abzuwehren, und zwar vor allem im Interesse der Opfer, die keine andere Hilfe haben  als  unsere  Polizei,  unsere  Staatsanwaltschaft,  unsere Gerichte und die deshalb auf deren Handlungsfähigkeit angewiesen sind. Deshalb wollen wir § 100 g StPO-E und § 113 b TKG-E sowie angrenzende Paragrafen neu regeln. Gut, dass dafür jetzt endlich ein Vorschlag vorliegt.

Aus den Grundrechten ist zum einen abzuleiten, dass sich der Staat nicht zu weit ins private Leben einmischen darf;  das  ist  ganz  klar. Aber  es  sind  dieselben  Grund- und Menschenrechte, die ebenfalls erfordern, dass sich der Staat darum kümmert, Gefahren abzuwehren, dass er also das materielle Strafrecht in der Praxis effektiv anwenden  kann.  Das  haben  sowohl  der  Europäische  Gerichtshof  für  Menschenrechte  als  auch  der  EuGH  ausdrücklich  zugestanden.  Unsere  Behörden  haben  ja  die Pflicht,  bei  Straftaten  tätig  zu  werden.  Dem  zugrunde liegt das Legalitätsprinzip. Aber das Ganze nützt nichts und geht ins Leere, wenn keine Instrumente zur Verfügung stehen, um das umzusetzen.

Oft  sind  Verbindungsdaten  die  einzige  Ermittlungsgrundlage, wenn es darum geht, eine Sache aufzuklären. Manchmal wirken diese Daten auch entlastend. Ein mir bekannter Fall aus der Praxis betrifft einen leicht behinderten jungen Mann, der einen Mord an einem Bekannten zugegeben hatte. Darauf deuteten auch einige Spuren am Tatort hin. Er hatte gestanden, wurde verurteilt, hat dann sein Geständnis widerrufen. Es konnte nachgewiesen werden, dass sein Handy zum Tatzeitpunkt an einem ganz anderen Ort war. Er wurde dadurch entlastet, und hinterher wurde der wahre Täter gefunden. Auch so etwas ist möglich, wenn es Vorratsdatenspeicherung gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Trotzdem  handelt  es  sich  nicht  um  ein  populäres Thema;  der  Koalitionspartner  weiß  das.  Gleichwohl muss ich sagen: Die Generalprobe hat hier doch bisher ganz  gut  geklappt. Wenn  da  am  Samstag  der  nächsten Woche  nicht  mehr  kommt,  dann  mache  ich  mir  keine Sorgen.

(Zurufe der Abg. Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir  haben  schon  fast  alle  diesbezüglichen  Stichworte gehört. Grob gesagt, handelt es sich um zwei Strategien: Einmal wird gesagt, der Eingriff, der mit der vorläufigen Speicherung von Verbindungsdaten verbunden ist – den will ich keineswegs bagatellisieren; aber er wird über die Maßen  dramatisiert  –,  sei  nicht  mit  der Verfassung  im Einklang.  Zum  anderen  wird  der  Nutzen  kleingeredet. Beides haben wir hier heute Morgen schon gehört. Bemerkenswert ist dabei, wem bereitwillig und kritiklos geglaubt wird. Deshalb will ich, auch auf die Gefahr von Wiederholungen hin, noch einmal auf die Regelungen eingehen.

Erstens. Die Aussagekraft der gesammelten Daten ist deutlich  weniger  gravierend,  als  viele  befürchten.  Es geht nur um Verbindungen, nicht um Inhalte, nur um die Standortdaten zu Beginn eines Gesprächs. Da fürchten ja einige,  dass  auch  nachvollzogen  wird,  wenn  man  mit dem angeschalteten Handy unterwegs ist, wann sich ein Handy in eine neue Funkzelle einloggt. Das ist nicht der Fall. Es geht auch um das, was Sie gerade gesagt hatten, Herr  Korte:  Mit  der  Speicherung  der  IP-Adresse  wird keineswegs die Kontrolle des Surfverhaltens ermöglicht. Vielmehr regelt § 113 b Absatz 5 Telekommunikationsgesetz explizit:

Der Inhalt der Kommunikation, Daten über aufgerufene  Internetseiten  und  Daten  von  Diensten  der elektronischen  Post  dürfen  auf  Grund  dieser  Vorschrift nicht gespeichert werden.

Es ist gerade nicht so, dass man, wenn man eine IP-Adresse hat, kontrollieren kann: Was ist denn mit dieser IP-Adresse alles aufgerufen worden? Es geht nur andersherum:  Man  hat  eine  inkriminierte  Website  und  kann herausfinden,  von  welchen  IP-Adressen  diese  besucht wurde. Dann kann man heraussuchen, welche Person zu dieser  IP-Adresse  gehört,  welcher Anschluss  dazu  gehört. Da dürfen Sie nicht immer das Falsche sagen. Bitte
lesen Sie doch einfach einmal den Gesetzentwurf an dieser Stelle.

(Beifall  bei  der  CDU/CSU  –  Thomas  Strobl [Heilbronn]  [CDU/CSU]:  Ein  guter  Vorschlag! –  Jan  Korte  [DIE  LINKE]:  Das  war jetzt nicht ganz klar, was Sie gesagt haben!)

Zweitens erfolgt eine dezentrale Speicherung der Daten  bei  den  Providern,  nicht  beim  Staat;  auch  das  ist schon  gesagt  worden.  Wir  haben  ganz  klare  und  sehr hohe Zugangshürden für eine Nutzung. Wir haben den Richtervorbehalt. Wir haben die Kennzeichnungspflicht im  weiteren  Verfahren.  Wir  haben  hohe  technische Anforderungen.  Und  das  alles  für  Daten,  für  deren Speicherung  durch  die  Provider  aus  vertraglichen oder  technischen  Gründen  die  Voraussetzungen  des Bundesdatenschutzgesetzes  genügen.  Für  diesen  Umgang  mit  diesen  angeblich  so  hochsensiblen  Daten  genügt  das  Bundesdatenschutzgesetz.  Nur  weil  sie  jetzt hier  in  einen  anderen  Zusammenhang  gestellt  werden, ohne dass sie dadurch sensibler werden, greifen die genannten  erhöhten  Anforderungen.  Wir  genügen  diesen auch. Aber die Daten werden dadurch, wie gesagt, nicht sensibler,  und  die  Gefahr  wird  keinesfalls  größer,  sondern – es verhält sich also gerade umgekehrt – kleiner.

Aus den zwei Jahren, in denen die Vorratsdatenspeicherung zulässig war, ist auch im Nachhinein kein einziger Fall bekannt geworden, in dem es Missbrauch gegeben  hätte.  Die  Daten  werden  schlicht  und  ergreifend einfach gelöscht, wenn die kurze Frist um ist. Im Fall der Abfrage wird transparent mitgeteilt, dass Daten erfasst worden sind. Was folgt daraus? Man muss sich vielleicht äußern.  Man  wird  gefragt:  „Haben  Sie  etwas  gemerkt von einer Straftat, die stattgefunden hat?“, weil offenbar das eigene Handy am Ort der Straftat lokalisiert worden ist. Dann ist es doch nichts anderes als eine ganz normale Bürger- und Zeugenpflicht, dass man das, was man kann, dazu beiträgt, um einen Fall aufzuklären.

(Beifall des Abg. Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU])

Allein aus der Tatsache, dass die eigenen Kommunikationsdaten  in  einer  Abfrage  ermittelt  worden  sind, geht  kein  einziger  Verdacht  hervor.  Vielmehr  müssen weitere Ermittlungen vorgenommen werden, um den Täter zu überführen.

(Jan  Korte  [DIE  LINKE]:  Aber  im  Moment gibt es das doch nicht! Es gibt noch keine Vorratsdatenspeicherung!)

Wer  hier  von  Generalverdacht  spricht,  den  möchte  ich einmal fragen, was denn die Alternative wäre. Wenn wir nicht alle Daten einbeziehen würden, würden wir nicht zu  den  relevanten  Daten  kommen.  Wir  müssten  dann Kriterien festlegen, die den Anlass ausmachen. Was ist denn  dann  das  Kriterium:  Ist  es  die  Gesinnung?  Ist  es das Geschlecht? Ist es der Glaube? Ist es die Herkunft?Was soll es denn dann sein? Alles andere ist diskriminierend. Deshalb müssen wir ebendiesen Ansatz so wählen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord-neten der SPD)

Ich möchte auch auf die Studie des Max-Planck-Instituts eingehen, die schon genannt worden ist. Das Institut hat  ohne  Zweifel  einen  sehr  renommierten  Namen.  Es lohnt sich aber bei dieser Studie wirklich, genauer hinzusehen. Diese Studie der kriminologischen Abteilung des Max-Planck-Instituts beruht auf Interviews von einigen Polizisten, Staatsanwälten und fünf Richtern. Sie ist insgesamt nicht wirklich repräsentativ. Die damals bei den Ländern  geplante  Erhebung  war  in  der  vorgegebenen Zeit gar nicht möglich. Das wird in der Studie auch zugegeben. In ihr wird davon gesprochen, dass sie auf keiner wirklich verlässlichen Datengrundlage beruht. Diese Studie wurde von der damaligen Justizministerin – bekanntermaßen  keine  Freundin  der Vorratsdatenspeicherung –

(Jan Korte [DIE LINKE]: Wer hat sie denn das erste Mal eingeführt?)

in Auftrag gegeben.

Interessant ist, dass es zwei Versionen dieser Studie  gibt.

(Thomas Strobl [Heilbronn] [CDU/CSU]: Stimmt!)

Die erste hat der Auftraggeberin offenbar nicht gefallen. Die Studie wurde zurückgegeben und musste überarbeitet werden. Dabei ergaben sich interessante Differenzen. Die Presse hat darüber berichtet, was in der einen und was in der anderen Studie stand.

(Thomas  Strobl  [Heilbronn]  [CDU/CSU]:  In der  Süddeutschen  Zeitung  war  es  nachzulesen!)

Die Wertungen sind ziemlich unterschiedlich. Über die erste Studie heißt es in der Süddeutschen Zeitung: Wörtlich: „Essentielle Bedeutung haben retrograde Daten (die es erlauben, elektronische Verbindungswege nachträglich nachzuvollziehen; SZ) nach der Erfahrung der Polizeipraktiker“ besonders auch bei „Raubdelikten,  schweren  Gewalt-  und Tötungsdelikten“.

Über die zweite Version heißt es dann zu der Bedeutung hierbei:

Eher nein – „für Kapitaldelikte sind Veränderungen in  den Aufklärungsraten  wegen  fehlender Vorratsdaten nicht sichtbar geworden.“ Oho! Was ist denn da passiert? Eigentlich war der Sachverhalt abgeschlossen, und es ist nicht erkennbar, woher diese unterschiedliche Bewertung kommt.

(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Darüber haben wir doch gesprochen! Das wissen Sie!)

Ich bin sicher: Wenn diese Studie im zweiten Versuch nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hätte, wäre sie so  zerpflückt  worden,  wie  sie  es  verdient  hätte.  Selbst der  Direktor  des  Max-Planck-Instituts  und  Leiter  der strafrechtlichen Abteilung,  Professor  Dr. Ulrich  Sieber, schreibt in dem Band über die Verhandlungen des Deutschen Juristentages, den er mit herausgegeben hat: Die bisherige Vorratsdatenspeicherung war in zahlreichen Fällen ein entscheidender und oft der einzige  Aufklärungsansatz  für  die  Verfolgung  von Straftaten. Sie hat auch eine große Bedeutung bei der Ermittlung von organisierten Täterstrukturen.

Vizepräsidentin Petra Pau: Frau Kollegin.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Auch er hält das für wichtiger als die erkennbare Auswirkung auf die Statistik.

Fragen  Sie  den  Deutschen  Richterbund,  fragen  Sie die Generalstaatsanwälte, fragen Sie den Sachverständigen Franosch, der als Sachverständiger vor kurzem im Edathy-Untersuchungsausschuss ausgesagt hat. Wir werden ihn auch als Sachverständigen in unserer Sachverständigenanhörung hören.

Vizepräsidentin Petra Pau: Sehr geehrte Kollegin, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie jetzt auf Kosten Ihrer noch nach-folgenden Kollegen sprechen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU): Entscheiden  Sie,  wem  Sie  mehr  glauben  und  vertrauen. Ich vertraue auf die Praktiker, die uns das Richtige sagen.
Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

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