Gleichstellung in den Rechtsfolgen dort, wo es richtig ist

Rede zu gleichgeschlechtlichen Ehen


Tagesordnungspunkt 14 Erste Beratung DIE LINKE. Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts Drucksache 18/8

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst Ihnen, Herrn Kahrs, dass Sie ausgeführt haben, was der Koalitionsvertrag alles an guten Dingen enthält und dass wir diese umsetzen wollen. Ein erster Schritt ist gemacht, indem die Liste der Gesetze, die wir uns noch einmal anschauen müssen, weitergegeben worden ist. Wir werden das gerne aufgreifen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Liste habe ich gerade Herrn Kauder gespendet!)

Wir haben diesen Gesetzentwurf, über dessen Urheberschaft Sie sich streiten oder die Sie sich auch teilen, vorliegen.

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist im Bundestagsarchiv klar festzustellen!)

Dieser Entwurf fordert nicht mehr und nicht weniger als die Umdefinition eines wirklich zentralen Begriffes des Familienrechts und der Gesellschaftspolitik. Es ist ein Begriff, den nicht der aktuelle Gesetzgeber und den auch nicht der Gesetzgeber des BGB im Jahre 1900 erfunden hat.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber Familie ändert sich, und Ehe ändert sich auch! Da muss man eben die Realität wahrnehmen! Das BGB wird auch verändert!)

Diesen Begriff haben die Verfasser des BGB im Jahre 1900 bereits so vorgefunden. Er hat eine lange historische, kulturelle, religiöse und rechtliche Vorprägung. Man kann nicht einfach hingehen und aufgrund eines Umfrageergebnisses eine Umdefinition vornehmen.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sind aber nicht mehr im 19. Jahrhundert! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Jetzt sind Sie doch mal ruhig! – Gegenruf des Abg. Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ist es doch aber, Herr Kauder!)

Wenn man bei Wikipedia reinschaut, liest man Folgendes: Die Kulturgeschichte der Ehe fängt für Juden, Christen und Muslime mit Adam und Eva an. – Das ist schwer zu datieren. Es geht aber auch genauer. So findet man in den beiden ältesten juristischen Kodizes der Menschheitsgeschichte, dem Kodex Ur-Nammu von 2100 vor Christus und dem Kodex Hammurabi aus dem 18. Jahrhundert vor Christus, bereits Regelungen, die die Ehe betreffen. Unter dem Begriff „Ehe“ wird dort immer die lebenslange Gemeinschaft, die auf Dauer angelegte Gemeinschaft einer Frau und eines Mannes verstanden.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber es gab doch schon immer gleichgeschlechtliche Partnerschaften und Gemeinschaften in der Geschichte der Menschheit! Wir leben im 21. Jahrhundert! – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie wollen den Kodex Hammurabi jetzt aber nicht zur Grundlage unserer Gesetzgebung machen, oder?)

Vizepräsident Johannes Singhammer:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Dr. Neu?

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):
Gerne.

Vizepräsident Johannes Singhammer:
Bitte schön, Herr Dr. Neu.

Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE):
Liebe Kollegin, wir kennen uns aus unserem Wahlkreis, dem Rhein-Sieg-Kreis. Dort haben Sie vehement – verbal zumindest – für die Gleichbehandlung gekämpft. Stehen Sie dazu, oder stehen Sie nicht dazu?

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):
Danke, lieber Kollege, für die Frage. So kann ich ein bisschen weiter ausholen.

(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist immer der Nachteil bei solchen Fragen! – Dr. Petra Sitte [DIE LINKE]: Sie brauchen einfach nur Ja oder Nein zu sagen!)

Ich habe mich hier über lange Zeit sehr dafür eingesetzt, dass wir bei wichtigen Punkten, bei der Gleichstellung im Steuerrecht angefangen, zu einer rechtlichen Gleichstellung kommen. Ich habe aber auch immer differenziert zwischen einer Öffnung der Ehe, die noch eine andere Kategorie darstellt, und eben der Angleichung von Positionen, bei denen Rechte und Pflichten zueinander passen müssen – da gebe ich Herrn Kahrs absolut recht –, und wo ich es auch als große und verletzende Ungerechtigkeit empfunden habe, dass man mit zweierlei Maß misst. Das ist an einer Stelle aufgehoben worden. Wir werden uns im Hinblick auf diesen Aspekt noch weitere Punkte anschauen. Wir werden schauen, ob noch weitere Dinge nicht zusammenpassen und diese dann gegebenenfalls aufgreifen und verändern. In diesem Punkt haben Sie mich absolut auf Ihrer Seite.

Wir sprechen hier allerdings über einen anderen Punkt, und zwar über die Öffnung der Ehe. Diese hat eine lange kulturgeschichtliche und juristische Vorgeschichte.

(Mechthild Rawert [SPD]: Adam und Eva!)

Man kann daher nicht einfach hingehen und sagen: Wir definieren das anders. Man muss da schon ein bisschen genauer hinschauen.

Ich habe nicht nur in Wikipedia oder in den Kodex Hammurabi geschaut, sondern habe mir auch die Protokolle des Parlamentarischen Rates aus der Zeit der Entstehung des Grundgesetzes angeschaut. Es gibt eine Fassung vom 10. Dezember 1948. In der damaligen Fassung steht darin unter Art. 7 a:

Die Ehe als die rechtmäßige Form der fortdauernden Lebensgemeinschaft von Mann und Frau und die mit ihr gegebene Familie … stehen unter dem … Schutz der Verfassung.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Gesellschaft ändert sich! Wir sind jetzt im 21. Jahrhundert, Frau Kollegin! Wir sind nicht mehr in den 50er-Jahren!)

Drei Tage später ist die Definition im Text entfallen. Seither heißt es unverändert im Grundgesetz:

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Was ist hier passiert? Man hat die Definition von Ehe nicht deshalb aus dem Text herausgestrichen, weil man in diesen drei Tagen unter dem Vorsitz von Konrad Adenauer zu der Überlegung gekommen ist, dass man unter Ehe nicht mehr die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau versteht und daher auf die Hervorhebung der Verschiedengeschlechtlichkeit verzichten möchte. Vielmehr hat man gedacht, dass sie so selbstverständlich und selbsterklärend ist, dass man sie weglassen kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben im Parlamentarischen Rat verloren!)

Der Begriff „Ehe“ hat seine Bedeutung auch außerhalb unserer zivilen und öffentlich-rechtlichen Gesetzgebung. Er hat den klaren Inhalt: Lebensgemeinschaft von Frau und Mann.

Vizepräsident Johannes Singhammer:
Frau Kollegin Winkelmeier-Becker, der Kollege Beck möchte eine Zwischenfrage stellen.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):
Gerne.

Vizepräsident Johannes Singhammer:
Herr Kollege Beck, Sie haben das Wort.

Volker Beck (Köln) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Mit dem Kodex Hammurabi kenne ich mich nicht aus, aber über das Zustandekommen des Grundgesetzes weiß ich ein bisschen.

(Christine Lambrecht [SPD]: Warst du dabei?)

Würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass Sie im Parlamentarischen Rat schlichtweg die Abstimmung über die Definition des Art. 6 Grundgesetz verloren haben? Würden Sie auch zur Kenntnis nehmen, dass sich die Begriffe „Ehe“ und „Familie“, die in Art. 6 Grundgesetz genannt werden, gewandelt haben? Das Bundesverfassungsgericht hat uns nämlich bei der Reform des Kindschaftsrechts, die dem Parlament aufgezwungen werden musste, gesagt: Auch Alleinerziehende mit Kindern und nichteheliche Lebensgemeinschaften mit Kindern sind Familie.

Haben Sie zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr bei den Entscheidungen über das Adoptionsrecht und das Steuerrecht ausdrücklich gesagt hat, dass Lebenspartnerschaften mit Kindern unter den grundgesetzlichen Schutz der Familie fallen und damit der Groschen beim Wandel des Begriffs „Ehe“ langsam fällt?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN)

Vizepräsident Johannes Singhammer:
Frau Kollegin, bevor Sie jetzt antworten, habe ich eine Bitte an die Kolleginnen und Kollegen, die hier eine Vielzahl wichtiger Gespräche führen – Sie machen es damit den Kolleginnen und Kollegen, die dieser Debatte folgen wollen, nicht leichter –: Bitte stellen Sie diese Gespräche ein oder verlegen Sie sie nach draußen, damit hier die notwendige Aufmerksamkeit gefunden wird.

(Beifall)

Frau Winkelmeier-Becker, Sie haben das Wort.

Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU):
Herr Kollege, über die Details der Protokolle des Parlamentarischen Rates können wir gerne noch einmal sprechen. Meine Dokumentationen sind aus meiner Sicht vollständig. Wenn Sie noch weitere Erkenntnisse haben, lade ich Sie gerne auf einen Kaffee ein und Sie zeigen mir diese.

Zu den anderen Problemen. Ja, es ist problematisch, dass wir Dinge vermischen. Wer stellt infrage, dass gleichgeschlechtliche Eltern oder ein Elternteil mit dem neuen Partner und dessen Kind eine Familie bilden?

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat Ihre Fraktion jahrzehntelang getan! – Gegenruf des Abg. Volker Kauder [CDU/CSU]: Ruhe!)

Dass diese Familien alles, was sich rechtlich anknüpft, in Anspruch nehmen, ist doch selbstverständlich. Das ist überhaupt nicht in Abrede zu stellen. Bei den Urteilen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf nennen, geht es um den familienrechtlichen oder grundgesetzlichen Schutz für die sozialfamiliäre Gemeinschaft aus eingetragener Lebenspartnerschaft und dem leiblichen oder angenommenen Kind des Lebenspartners. Zugestanden, eine Familie steht unter diesem besonderen Schutz. Das hat aber alles nichts zu tun mit der hier anstehenden, sehr spezifischen Frage der Öffnung der Ehe. Auch das Urteil zur Adoption verwirft die Differenzierung zwischen der Stiefkindadoption und der Sukzessivadoption, hat aber mit der Öffnung der Ehe insgesamt nichts zu tun.

Mit Verlaub, es ist auch Blödsinn, hier auf das Transsexuellengesetz zu rekurrieren und zu behaupten, dieses habe das kollektive Bewusstsein geändert. Wie viele Fälle sind es?

(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den verfassungsrechtlichen Begriff der Ehe hat es geändert!)

Sind es zweistellige Fallzahlen? Es ist kein Phänomen, das das Bewusstsein und das Bild dessen, was Ehe ausmacht, verändern könnte. Abgesehen davon, auch in diesen Konstellationen hat am Anfang eine verschiedengeschlechtliche Ehe vorgelegen, die unter dem Schutz von Art. 6 GG steht. Es bleibt also dabei, dass wir – wie es Herr Papier im Übrigen 2002 formuliert hat – an den „Wesensgehalt“ der Ehe gebunden sind.

Ich komme zu noch einem Irrtum. Eine Annäherung bei den Rechtsfolgen, die wir jetzt schon in vielen Punkten vollzogen haben – wir schauen uns gerne weitere Fälle an –, muss nicht dazu führen, dass man schon auf der Tatbestandsseite die Dinge im Wege der Umdefinition gleichsetzt. Da gibt es andere Möglichkeiten, etwa die Gleichsetzung der Rechtsfolgen über Einzelnormen, Fiktionen oder wie auch immer. Es gibt deshalb keinen Grund, keine Notwendigkeit, den sehr traditionellen Begriff der Ehe zu verändern. Es kann beim Begriff der Ehe für die Lebensgemeinschaft von Frau und Mann bleiben und beim Begriff der eingetragenen Lebenspartnerschaft für die Lebensgemeinschaft eines gleichgeschlechtlichen Paares bleiben.

Wie gesagt: Ein Teilaspekt des Gesetzentwurfs ist berechtigt. Wir müssen uns die Punkte, bei denen es noch Handlungsbedarf gibt, ansehen. Wir stellen jedoch fest, dass es für unseren Ansatz mehr Zustimmung gibt; da ist es interessant, sich die Umfrageergebnisse anzuschauen, die Sie sonst immer heranziehen. Ich möchte sogar für uns in Anspruch nehmen, dass unsere Diskussion in der Union das Umdenken in der Gesellschaft auch bei den vielen, die noch mit einem ganz anderen Denken aufgewachsen sind, mit befördert hat, gerade weil bei uns nachvollziehbar ist, dass wir um gute Lösungen ringen. Ich denke, das führt in der Gesellschaft zu einer höheren Akzeptanz.

(Johannes Kahrs [SPD]: 15 Jahre zu spät!)

Ein weiterer Irrtum. Sie setzen jemanden, der gegen eine Öffnung der Ehe ist, mit jemandem gleich, der Vorbehalte gegenüber Menschen mit anderer sexueller Orientierung hat.

(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist Diskriminierung!)

Ich kann für mich ebenso wie für viele andere, die ich kenne, wirklich glaubwürdig in Anspruch nehmen, dass diese Gleichsetzung nicht angemessen ist. Im Übrigen: Ob eine Lebenspartnerschaft gelingt, hängt doch nicht vom Begriff ab, den man dafür verwendet.

(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist Diskriminierung!)

Wie es bei Ehen ist, so ist es auch bei Lebenspartnerschaften: Es gibt welche, die gelingen, und welche, die eben nicht gut gelingen.

(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist trotzdem Diskriminierung!)

– Sie sollten nicht immer eine „Diskriminierung“ hineininterpretieren, wenn es sie nicht gibt, wenn sie nicht empfunden wird, wenn es nicht als solche gemeint ist.

(Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wird aber als Diskriminierung empfunden! Fragen Sie mal die Betroffenen!)

Ich glaube, dass Sie damit dem eigenen Anliegen keinen sinnvollen Dienst erweisen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Sven-Christian Kindler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie entscheiden jetzt, wer sich diskriminiert fühlen darf und wer nicht? Das ist ja unerhört!)

Wir gehen auf dem Weg weiter, den Rot-Grün eingeschlagen hat: Gleichstellung in den Rechtsfolgen dort, wo es richtig ist. Es wird einigen Handlungsbedarf geben. Für diesen Gesetzentwurf heißt das allerdings, dass er voraussichtlich abgelehnt wird.

Ich möchte mit guten Weihnachtswünschen schließen, an alle Formen von Familien, an alle Menschen, die zusammenleben oder alleine sind, schlichtweg an alle, die uns zuhören, an alle Menschen in Deutschland.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU)