Verantwortung wird wieder in den Vordergrund gestellt

Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Kollegen!
 
Im Rückblick können wir heute sicherlich sagen, dass wir ganz gut durch diese Krise gekommen sind, auch wenn wir vielleicht noch nicht so ganz an Schmitz Backes vorbei sind, wie man im Rheinland sagt. Aber vorläufig können wir sagen, dass Schlimmeres verhütet worden ist.
 
Diese Krise hat Schwächen des Systems offengelegt. Sie hat vor allem gezeigt, dass die Chance auf Gewinne auf der einen Seite und die Risiken, zu denen es kommt, wenn sich Verluste einstellen, auf der anderen nicht zusammenpassen. Hohe Renditen waren die Grundlage für hohe Dividenden und hohe Boni. Solange die Renditen hoch waren, waren sie etwas Gutes. Als sich dann aber Verluste realisiert haben, ging es darum, wer sie trägt. Das musste vom Staat übernommen werden, um Schlimmeres zu verhindern. Was hier getrennt worden ist, das muss wieder zusammengefügt werden. Die Verbindung von Chancen und Risiken ist ein Grundsatz unserer sozialen Marktwirtschaft. Chancen und Risiken sind zwei Seiten derselben Medaille. Das muss auch für Banken gelten, insbesondere für sehr große, systemrelevante.
 
Wenn wir an den Februar 2009 zurückdenken, erinnern wir uns, dass die Aktionäre der HRE damals nicht sehr kooperativ waren; vielmehr haben sie versucht, ihre fast wertlosen Anteile möglichst teuer zu verkaufen. Sie haben ihr erpresserisches Potenzial ganz bewusst auszunutzen versucht und darauf spekuliert, dass der Staat für sämtliche Verluste aufkommt. „Too big to fail“, das war die Hoffnung, die sich damit verband. Um dem entgegenzuwirken, war es sehr wichtig und notwendig, dass wir eine klare gesetzliche Regelung schaffen, durch die der Aufsichtsbehörde ein effektives Eingriffsverfahren ermöglicht wird, sodass Gefahren für den gesamten Geldverkehr abgewendet werden können.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
Ein solches Verfahren ist aber nur die Ultima Ratio.
 
Uns geht es jetzt darum, den Banken und ihren Aktionären – sozusagen als Prima oder Secunda Ratio – zusätzlich die Möglichkeit einzuräumen, im Vorfeld von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und einer möglichen Insolvenz durch eigene Initiative eine Sanierung oder Reorganisation vorzunehmen. Das erfordert der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Man sollte nicht immer gleich mit dem schärfsten Schwert kommen, sondern zuvor, wenn das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, andere Möglichkeiten ausschöpfen.
 
Auf der ersten Stufe soll ein Sanierungsverfahren stehen, das die Bank im Zusammenspiel mit der BaFin und dem OLG einleiten kann. Ein Sanierungsberater wird eingesetzt; aber es wird noch nicht in Rechte Dritter eingegriffen. Reicht das nicht, dann steht systemrelevanten Banken das Reorganisationsverfahren offen. Dieses Verfahren ist in Anlehnung an das Insolvenzplanverfahren entwickelt worden. Dabei ist zum ersten Mal ein Dept-to-Equity Swap vorgesehen. Dadurch werden die Rechte der Aktionäre einbezogen. Damit einher geht ein gestraffter, das ganze Verfahren nicht aufhaltender Rechtsschutz für diejenigen Gläubiger und Aktionäre, die den Plan nicht mittragen wollen. Sie können außerhalb des Verfahrens geltend machen, dass ihre Anteile ohne Reorganisation mehr wert gewesen wären.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
In die Rechte von Arbeitnehmern, Herr Zöllmer, wird an dieser Stelle ganz bewusst nicht eingegriffen. Weder die Entgelte noch die Ansprüche aus Altersversorgungen werden berührt. Es handelt sich nämlich nicht um ein Insolvenzverfahren; deshalb gibt es auch kein Insolvenzausfallgeld und dergleichen. Das ist hier völlig außen vor. Es geht darum, die Hauptgläubiger in das Sanierungsverfahren einzubeziehen.
 
Beide Verfahren sind Angebote an die Kreditinstitute. Wer sie nicht nutzt, der soll es eben bleiben lassen, darf sich dann aber nicht beschweren, wenn zum Schwert der aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegriffen wird. Das Ganze bringt Haftung und Verantwortung, Chancen und Risiken wieder ein Stück weit zusammen.
 
Ich will noch kurz auf die Verlängerung der Verjährungsfrist eingehen. Die Bankenkrise – ich denke, das hat sich gezeigt – beruhte nicht nur auf einem kollektiven Irrtum, auf irgendeinem Hype, der für den Einzelnen nicht durchschaubar war. Hier haben auch einzelne Bankmanager individuelle Fehlentscheidungen getroffen, die ihnen vorzuwerfen sind. Wir sehen, dass einige den Papieren von Anfang an nicht getraut haben, die sich hinterher als riskant erwiesen haben. Einige haben schnell bemerkt, dass Subprime kein besonderes Qualitätssiegel ist. Andere haben es erst bemerkt, als es zu spät war. Diese Fehler wurden vor allem in den Jahren 2006 und 2007 gemacht und zeigten sich dann in der Bankenkrise im Jahr 2008.
 
Hier ist noch vieles aufzuklären, sowohl in tatsächlicher als auch rechtlicher Hinsicht. Es müssen noch Maßstäbe entwickelt werden, anhand derer man beurteilen kann, was nun vorwerfbar war und was nicht vorwerfbar war. Bei der IKB warten wir immer noch auf das Ergebnis einer Sonderprüfung, die bereits im Jahr 2008 in Auftrag gegeben worden ist und sich natürlich auf die Jahre davor bezieht. Wenn noch geprüft wird, ob Haftungstatbestände erfüllt sind, können wir nicht gleichzeitig zuschauen, wie die Verjährung nach fünf Jahren eintritt. Es kann nicht sein, dass wir Verjährung eintreten lassen, während die Sache noch geprüft wird.
 
An dieser Stelle müssen wir schauen, ob das so, wie es im Gesetzentwurf steht, richtig ist, ob das wirklich die Sache trifft oder ob das vielleicht über das hinausgeht, was wir wollen. Ob die Regelungen zur Beweislast geändert werden müssen, werden wir noch prüfen. Auch die Fristen zur Aufbewahrung, der direkte Anwendungsbereich und dergleichen sind zu prüfen. Das alles kann man im Detail noch ändern und prüfen.
 
Die Botschaft im Hinblick nicht nur auf die Sachverhalte der Vergangenheit, sondern auch auf die Zukunft muss klar lauten: Der Zusammenhang zwischen Chancen und Risiken sowie die Verantwortung für das, was der Einzelne auf jeder Ebene tut, werden wieder in den Vordergrund gestellt.
 
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.