Anfrage zum Thema: Menschenhandel und Zwangsprostitution in Deutschland

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17. Oktober zum Thema Zwangsprostitution und Menschenhandel in Deutschland.

Mit Ihrem Anliegen laufen Sie bei mir offenen Türen ein.

Die schlimmen und tragischen Zustände im Prostitutionsgewerbe sind mir bekannt. Mir und meiner Fraktion ist bewusst, dass es seit dem von der rot-grünen Bundesregierung eingeführten Prostitutionsgesetz 2002 im Zusammenhang mit der Öffnung der europäischen Grenzen zu einer sehr negativen Entwicklung gerade in Deutschland gekommen ist. Deutschland ist leider zu einem besonders lukrativen Standort für Prostitution geworden. Die deutschen Behörden hatten bisher fast keine Möglichkeiten zum Einschreiten.

Besonders schwerwiegend ist in der Folge die Zunahme von Zwangsprostitution und Menschenhandel. Wir haben seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit langem auf gesetzliche Regelungen gedrängt, um einerseits die Situation von Opfern von Menschenhandel und Zwangsprostitution und deren Schutz zu verbessern sowie andererseits zu einer effektiveren Strafverfolgung der Täter zu kommen und deren lukrative Geschäftsmodelle zu stören. Bereits in der vorletzten Legislaturperiode wollten wir hier zu gesetzlichen Regelungen kommen, leider scheiterte das am damaligen Koalitionspartner FDP. Zusammen mit dem Koalitionspartner SPD konnten wir im letzten Jahr das neue Prostitutionsschutzgesetz - einhergehend mit einer Anmeldepflicht für Prostituierte und Erlaubnispflichten für Bordellbetreiber sowie weiterreichenden Befugnissen für Polizei und Ordnungskräfte - verabschieden und die Straftatbestände Menschenhandel besser ausgestalten sowie die Freierstrafbarkeit einführen. Das Hauptanliegen dieser Regelungen liegt darin, die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen indem sie zumindest aus der Anonymität herauskommen und Gesundheitsberatung erhalten und den Hintermännern, die die Frauen ausbeuten, die das Geld verdienen, indem sie Frauen unter demütigenden Bedingungen anbieten, das Handwerk zu legen bzw. an sie heranzukommen und zu bestrafen.

Die Freierstrafbarkeit bei erkennbarer Zwangsprostitution ist zumindest ein Fortschritt, den wir gegen deutlichen Widerstand der SPD durchsetzen konnten. Zwangsprostitution ist anhand von wenigen Merkmalen wie Alter, fehlender Sprachkompetenz gegenüber dem Freier, bei Spuren von Misshandlungen oder wenn Dritte Preis und Praktiken aushandeln, Einsperren oder Bewachung durch Dritte auch für Freier zu erkennen.

Insgesamt hätte ich mir noch weitergehende Regelungen gewünscht, insbesondere für die Frauen eine Altersschutzgrenze von 21 Jahren und verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen. Leider war dies mit der SPD nicht zu machen, weil sie im Gegensatz zu uns darin nicht eine notwendige Schutzfunktion für die vielen Zwangsprostituierten sehen wollten, sondern die Stigmatisierung der freiwillig in der Prostitution arbeitenden Frauen für das größere Problem hält!

Wichtig ist auch, dass wir künftig gegen Menschenhändlerbanden zum Mittel der Wohnraumüberwachung werden greifen können. Dies gibt den Behörden neue Ermittlungsansätze, denn am Ende kommt es entscheidend darauf an, kriminelle Strukturen aufzudecken und den Tätern auch habhaft zu werden.

Mit Inkrafttreten zum 01.07.2017 bzw. 01.12.2017 wird es jetzt darauf ankommen, dass die zuständigen Behörden von den neuen Aufgaben und Befugnissen auch durchgreifend Gebrauch machen, Kontrollen durchführen und jedem Hinweis auf Beeinflussung konsequent nachgehen.

Außerdem brauchen wir weiter eine gesellschaftliche Diskussion darüber, dass es nicht normal und akzeptiert ist, wenn „sexuelle Dienstleistungen“ unbedacht konsumiert werden, etwa in der Mittagspause oder gar gemeinsam mit Freunden am Wochenende. Diese Diskussion muss auch von Bürgern wie Ihnen weiterhin geführt werden.

Wir werden die Entwicklungen sehr genau beobachten; sollten sich die Verhältnisse im Prostitutionsmilieu nicht merklich ändern, müssen weitere gesetzliche Regularien her.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

 

 

 

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