Bürgeranfrage zum Thema: Verteidigung, Frieden und Entwicklungszusammenarbeit

 

Sehr geehrte …………,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. Februar und für Ihr Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit.

Deutschland übernimmt große Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt. Die Zunahme von weltweiten Krisen stellt auch unser Land vor große Herausforderungen – sowohl in der Außen- und Verteidigungspolitik wie auch in der Entwicklungszusammenarbeit.

Dazu gehört im militärischen Bereich z.B., dass wir zusammen mit den europäischen Nachbarn mehr für die eigene Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit tun müssen. Im Bereich der Verteidigungsausgaben haben wir uns deshalb innerhalb der Nato-Staaten verpflichtet, uns innerhalb von 10 Jahren auf den Richtwert von zwei Prozent des BIP zuzubewegen (die derzeitige Quote liegt bei ca 1,2 % des BIP). Die Entscheidung wurde – wie Sie vielleicht wissen 2014 unter dem Eindruck der Ukraine-Krise und der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland getroffen, weil durch diese Aktion Russlands unsere europäische Friedensordnung verletzt wurde.

Für uns ist klar, dass militärische und zivile Einsätze sich einander bedingen, dass sie Hand in Hand gehen. Denken Sie z.B. an unseren Einsatz in Afghanistan: ohne militärischen Einsatz und Schutz, hätten Hilfsorganisationen überhaupt keinen Zugang zur zivilen Bevölkerung bekommen. Ohne unsere Soldaten, Polizisten und zivilen Hilfskräfte wäre die Ausbildung der einheimischen Sicherheitskräfte und die Unterstützung der zivilen Entwicklungshelfer und Hilfsorganisationen vor Ort, die zur Stabilisierung des Landes beitragen, nicht möglich gewesen. Sicherheit und Wiederaufbau sind untrennbar miteinander verbunden. Im Jemen und anderen kriegerischen Regionen dagegen ist der Zugang für Hilfsorganisationen fast aussichtslos, weil es keinen militärischen Schutz für sicheres Geleit gibt. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr haben stets zum Ziel zu Frieden und Stabilität beizutragen.

Den zivilen und friedenspolitischen Möglichkeiten, auf die Sie ansprechen, wird eine hohe Bedeutung beigemessen. Hier muss sich Deutschland nicht verstecken, auch was die finanziellen Mittel anbelangt. So hat sich die Entwicklung des Haushalts des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in der Kanzlerschaft Angela Merkels mehr als verdoppelt (+120 %) von 3,8 Mrd. auf 8,5 Mrd. €. Eine Dynamik, die in der Bundesregierung historisch einmalig ist. Es ist gelungen, die ODA-Quote seit 2005 von 0,36% auf 0,52 % im Jahre 2015 zu steigern.

Im Jahr 2016 hatte Deutschland sogar 0,69 % erreicht, da gemäß den gültigen Kriterien der OECD für die Bestimmung der ODA-Quote bestimmte innenpolitische flüchtlingsbezogene Aufgaben eingerechnet wurden.

Die Durchführung von entwicklungspolitischen Maßnahmen basiert grundsätzlich darauf, strukturelle Ursachen für Unterentwicklung zu beseitigen und damit einen Beitrag zur friedlichen Entwicklung dieser Gesellschaften zu leisten. Instabilität und gewalttätige Auseinandersetzungen sind in den vergangenen 20 Jahren weltweit rasant angestiegen und erschweren heute in ca. 50% der Partnerländer der deutschen Entwicklungspolitik die Arbeit. Je schwerwiegender die Instabilität ist, desto mehr wird die Wirksamkeit von entwicklungspolitischen Maßnahmen von vorneherein erschwert. Die von Ihnen angesprochenen Leitlinien der Bundesregierung sind das Ergebnis der Aufbereitung von Erfahrungen und der Versuch, konzeptionell darauf zu reagieren. Das Ausmaß der zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel taugt jedenfalls nicht allein als Indikator für den Erfolg krisenpräventiver Politik. Oftmals sind Länder nicht mehr in der Lage, die Mittel für Maßnahmen aus dem Bereich ziviler Konfliktbearbeitung sinnvoll zu absorbieren, hier geht es dann zunächst um Maßnahmen der Krisenreaktion und Humanitären Hilfe.

Die Bekämpfung der Fluchtursachen durch Entwicklungsmöglichkeiten in den Heimatländern ist eine wesentliche Aufgabe. Es ist erkannt worden, dass viele Herausforderungen, vor denen wir heute weltweit stehen, nur in Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern geschehen kann. Die Bundesregierung hat hier z.B. die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Staaten neu ausgerichtet mit einem Marshallplan. Diese Zusammenarbeit mit dem Kontinent hat in den vergangenen Monaten bereits viele neue und wichtige Impulse gegeben für eine nachhaltige Entwicklung von innen heraus. Auf der Basis des Marshallplans mit Afrika kann nun eine Partnerschaft zwischen Afrika und Europa entstehen, die weit über die klassische, projektbezogene Entwicklungszusammenarbeit hinausgeht.

Der zwischen SPD und CDU ausgehandelte Koalitionsvertrag widmet der Entwicklungszusammenarbeit ein ausführliches Kapitel. Unter anderem wird auch das 0,7 %-Ziel für die ODA-Quote eindeutig bekräftigt. Außerdem legt er etwas weltweit Einmaliges fest: Alle (eventuell kommenden) Steigerungen im Verteidigungshaushalt werden 1:1 im Bereich der zivilen Instrumente der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit nachvollzogen. Diese Koppelung wird zu einer Stärkung einer umfassenden gemeinsamen europäischen Friedens- und Sicherheitspolitik führen.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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