Antwort auf Bürgerschreiben zum Thema: Baukindergeld

Sehr geehrte/r [...],

Ihre Kritik an der Diskussion um Einschränkungen beim Baukindergeld kann ich sehr gut nachvollziehen, ebenso wie Ihre Argumente gegen die geplanten Begrenzungen. Auch ich habe die Linie der CDU unterstützt, möglichst vielen jungen Familien dies Förderung zu ermöglichen. Meine Fraktion hat die Überlegungen zur Wohnflächenbegrenzung, die auf Ebene der beiden Minister für Finanzen und für (Innen und u.a.) Bau angestellt worden waren, deshalb geschlossen zurückgewiesen und eine Begrenzung des Baukindergeldes nach der Wohnfläche abgelehnt. 

Im Koalitionsausschuss wurde deshalb beschlossen, für Ersterwerbe (Neubau und Bestand), die zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 erfolgen, ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr einzuführen, das jeweils 10 Jahre lang gewährt werden soll. Das Baukindergeld soll flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt werden und nicht auf eine bestimmte Wohnfläche beschränkt sein. 

Für Ihr Neubauvorhaben wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie alles Gute!

Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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