Bürgeranfrage zum Thema "europäische Urheberrechtsreform"

Sehr geehrte/r,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Die emotionale Debatte um die Urheberrechtsreform und das mögliche technische Erfordernis von Uploadfiltern wird mit einer Vielzahl von Fehlinformationen geführt. Dies gilt insbesondere für die sämtlich falschen Behauptungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs, dass Wissenschaftsplattformen, Online-Enzyklopädien, Blogs oder auch Dating-Apps von der Richtlinie erfasst seien. 

Richtig ist stattdessen folgendes: Die Richtlinie adressiert ausschließlich große kommerzielle User Upload Content-Plattformen ("online content sharing service provider") wie YouTube, Instagram oder Vimeo, deren Hauptzweck es ist, große Mengen urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich zu machen (Artikel 2 Abs. 6 Satz 1 der Richtlinie). Die Regelungen zielen in erster Linie darauf ab, dass künftig mehr Lizenzvereinbarungen abgeschlossen werden. 

Ausdrücklich ausgenommen von der Verantwortlichkeit sind nicht-kommerzielle Dienste, wie Online-Enzyklodädien (Wikipedia u. a.), Plattformen in den Bereichen Wissenschaft und Bildung; Open-Source-Software-Entwicklungs-Plattformen, Online-Marktplätze (Amazon, ebay), Cloud-Speicherdienste (DropBox, GoogleDrive) oder auch Dating-Apps (u. a. Tinder), vgl. Artikel 2 Abs. 6 Satz 2. Auch fallen jegliche Plattformen aus dem Anwendungsbereich, deren Hauptzweck es gerade nicht ist, große Mengen urheberrechtlich geschützter Werke zugänglich zu machen. Nicht betroffen sind daher Diskussionsforen auf Blogs, kommerziellen Nachrichtenseiten oder kleine soziale Netzwerke, deren Hauptzweck nicht der Austausch urheberrechtlich geschützter Werke ist. Wenn ich das Konzept Ihres Netzwerks Himmlisch-Plaudern.de richtig verstehe, ist es in diese Kategorien einzubeziehen. Das heißt, dass sich aufgrund der Richtlinie für Sie gar nichts ändern wird. Es bleibt für Sie bei der heutigen Rechtslage, nach der sich nicht verpflichtet, technische Instrumente, geschweige denn "Uploadfilter" einzusetzen. 

Ziel der Richtlinie, die wir in den kommenden beiden Jahren in nationales Recht umsetzen werden, ist es, massenhafte Uploads, die unter Verstoß gegen die Rechte der Urheber und Autoren erfolgen, einzuschränken. Zu diesem Zweck werden die großen Plattformen, deren Geschäftszweck es ist, mit diesen Uploads ihrer Nutzer Einnahmen zu generieren, in die Verantwortung genommen. 

Sie sind nicht der einzige, der hierzu aktuell Fragen hat. Für wen die Richtlinie konkret gilt, werden wir in dem Umsetzungsgesetz klar regeln, so dass sich alle Unklarheiten klären.

Mit freundlichen Grüßen

 CDU Logo mit Rand