Sehr geehrte/r Frau/Herr....,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, in der Sie Ihre Kritik im Hinblick auf die Umsetzung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie in unser nationales Recht zum Ausdruck bringen.
Die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie aus dem Jahr 2017, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris im Januar und November 2015 vorgenommen.
Regelungen, die einen substantiellen Sicherheitsgewinn für die Bürger mit sich bringen, sind grundsätzlich auch im Bereich des Waffenrechts zu begrüßen. Allerdings ist festzuhalten, dass aufgrund der in Deutschland bereits bestehenden hohen nationalen Waffenrechtsstandards und dem in aller Regel verantwortungsvollen Umgang der Legalwaffenbesitzer die eigentliche Gefahr nicht von Schützen, Jägern und Sammlern ausgeht, sondern von dem zunehmend über das Internet stattfindenden illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz durch Straftäter und Terroristen.
Die vorliegenden Änderungsvorschläge zum Waffenrecht prüft unsere Fraktion daher sehr genau und kritisch dahingehend, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führen oder - gerade auch mit Blick auf die berechtigten Belange der vielen unbescholtenen Jäger und Schützen und Sammler einen unverhältnismäßigen bürokratischen Mehraufwand bedeuten.
Bei den anstehenden Beratungen zu Änderungen am Gesetzentwurf werden wir neben den Ergebnissen der Öffentlichen Sachverständigenanhörung auch Ihre Kritik einbeziehen. Der Union ist es ein Anliegen, einen echten Gewinn an Sicherheit umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker