Bürgeranfrage zum Thema "Digitale Versorgungsgesetz/Datensicherheit"

 

Sehr geehrte/r  Frau/Herr.....,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Digitale Versorgung-Gesetz, in dem Sie befürchten, dass Ihre persönlichen Krankendaten freigegeben werden. Diese Sorge kann ich Ihnen nehmen, denn die für die Forschung verwendeten Daten lassen keinerlei Rückschlüsse auf persönliche Daten zu. Sie werden nur zu Forschungszwecken grundsätzlich und ausschließlich anonymisiert bzw. pseudonymisiert verwendet und damit ist ihre Rückverfolgbarkeit ausgeschlossen.
Zum Hintergrund: Eine moderne und hochwertige Versorgung kann nur durch Forschung und Innovation gewährleistet und weiterentwickelt werden. Die dafür nötigen Daten fehlen derzeit leider oftmals. Deshalb soll mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz dafür gesorgt werden, dass Forscherinnen und Forscher Gesundheitsdaten in anonymisierter bzw. pseudonymisierter Form zum Wohle aller Patientinnen und Patienten nutzen können. In der Medizin entsteht Fortschritt gerade dann, wenn ein Wissens- und Erfahrungsaustauch zwischen Forschung und Versorgungsalltag stattfinden kann. Bitte bedenken Sie, dass auch Sie persönlich oder Ihre Angehörigen z.B. bei seltener oder schwerer Krankheit davon profitieren, dass die Medizin sich weiter entwickelt. Es geht nicht um die Auswertung einzelner Krankendaten, sondern darum, aus einem breiten Spektrum von Daten Muster herauszuarbeiten für neue, wirksamere Therapien oder Medikamente.
Das eigens dafür gegründete - im Bundesgesundheitsministerium angesiedelte - Forschungsdatenzentrum steht dabei für höchste Datensicherheit und eine vertrauensvolle Datennutzung. Deshalb muss die Datennutzung beantragt und genehmigt werden. Daten dürfen ausschließlich entsprechend dem durch das Gesetz festgelegten Zweck genutzt werden. Denn es ist für uns zentral, dass die Daten der Versicherten sicher sind.
Die Digitalisierung eröffnet viele neue Möglichkeiten für eine bessere Versorgung der Patienten und für Fortschritte in der medizinischen Forschung. Gerade in der Medizin ist die Auswertung zur Verbesserung der Versorgung wichtig. Sie tragen dazu bei, neue Medikamente, Diagnostik und Medizinprodukte zu entwickeln und operative Verfahren und Versorgungsabläufe zu verbessern. Davon profitieren alle Menschen.
Das Gesetz bezieht bislang aus systembegründeten Unterschieden nur die Gesetzlichen Krankenkassen ein, was ca 90 % aller Versicherten ausmacht. Von den Fachkollegen wurde mir aber mitgeteilt, dass auch Private Krankenkassen dabei sind, elektronische Patientenakten zu installieren und sehr daran interessiert sind, auch ihre Versicherten in den Wissens- und Erfahrungsaustausch einzubeziehen.
Freundliche Grüße
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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