Neuigkeiten aus Berlin

Rehabilitierungsgesetz für homosexuelle Menschen auf gutem Weg

Das Bundeskabinett wird am heutigen Mittwoch mit dem Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen befassen. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:


„Wir begrüßen den Gesetzentwurf als konsequente Weiterführung der Resolution des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2000. Auf die überfraktionelle Entschuldigung folgt nun auch eine Rehabilitierung der homosexuellen Personen, die allein wegen ihrer sexuellen Orientierung nach 1945 strafrechtlich verurteilt wurden.
Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten. Die verurteilten homosexuellen Menschen sollten nicht weiter mit dem durch die Verurteilung erlittenen Strafmakel leben müssen.
Wegen dieser ganz besonderen Ausnahmesituation sollen die nach 1945 ergangenen strafrechtlichen Verurteilungen durch Gesetz pauschal aufgehoben und die Betroffenen angemessen und zügig entschädigt werden. Dass wir uns erst jetzt im parlamentarischen Verfahren mit dem Gesetzentwurf beschäftigen können, ist vor allem der Mängel des Ausgangsentwurfs des Bundesjustizministers geschuldet. Unserer Ansicht nach darf keine Rehabilitierung für Handlungen erfolgen, die nach dem heutigen Recht strafbar wären. Diese und andere Wertungswidersprüche wurden erst durch unser beharrliches Fordern im Gesetzentwurf entkräftet. Zudem haben wir uns maßgeblich dafür eingesetzt, dass der Gesetzentwurf den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, denn eine pauschale Aufhebung von Urteilen, die unter Geltung des Grundgesetzes ergangen sind, stellt eine rechtspolitische Besonderheit dar.
Die Rehabilitierung der Betroffenen ist ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Gesetzentwurf noch vor Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen wird. Mit Blick auf das hohe Alter vieler Verurteilter müssen wir hier als Gesetzgeber schnell handeln und den Menschen, die unter dem Paragraphen 175 StGB a.F. und den fortbestehenden Verurteilungen gelitten haben, die Möglichkeit geben, sich mit dem deutschen Rechtssystem zu versöhnen."

 

 

Wir brauchen eine Kultur der Verantwortlichkeit im Internet

Zu der Kritik des Deutschen Richterbunds (DRB), der von Bundesjustizminister Heiko Maas präsentierte Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Hasskommentaren in den sozialen Medien (Netzwerkdurchsetzungsgesetz) sei unzureichend, stellen wir Ihnen folgendes Statement der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, zur Verfügung:

„Verbesserungswürdig – so kann man das Urteil des Deutschen Richterbundes über den Gesetzentwurf zur Bekämpfung von hate speech und fake news zusammenfassen. Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordern wir den Bundesjustizminister auf, die Kritik aufzunehmen. Nach dem ersten Schritt müssen weitere Schritte folgen, um den Entwurf nachzubessern.

Wir brauchen insgesamt eine Kultur der Verantwortlichkeit im Internet. Im Fall von Rechtsverletzungen gehört dazu ein Anspruch des Betroffenen gegen den Betreiber des Netzwerks, um die Identität anonymer Täter zu ermitteln. Nur so können Verfasser von Hasskommentaren, Cybermobbing und Falschmeldungen auch verantwortlich gemacht werden. Die Durchsetzung unserer Rechtsordnung muss auch im Internet gewährleistet sein. Die Verpflichtung sozialer Netzwerke allein zu einem Berichts- und Beschwerdewesen ist nicht ausreichend.

Außerdem muss auch das Strafrecht dem Umstand Rechnung tragen, dass Beleidigungen in sozialen Netzwerken für die Opfer häufig einschneidender und verletzender sind als in der analogen Welt. Eine Verleumdung im Internet kann in Sekundenbruchteilen verbreitet werden und bewirkt damit eine nachhaltige Rufschädigung. Die Opfer müssen davor auch durch das Strafrecht besser geschützt werden.“

Unternehmen und Arbeitnehmer werden vor überzogener Insolvenzanfechtung geschützt

Bundesrat verabschiedet Reform für mehr Rechtssicherheit

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag den vom Deutschen Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz passieren lassen. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der zuständige Berichterstatter, Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit der Reform der Insolvenzanfechtung stellen wir Rechtssicherheit für Geschäftspartner und Arbeitnehmer von angeschlagenen Unternehmen wieder her. Gerade für den Mittelstand ist das Gesetz von großer Bedeutung.

In den vergangenen Jahren sahen sich Unternehmen oftmals mit Rückforderungen von Insolvenzverwaltern konfrontiert, weil sie mit Geschäftspartnern etwa Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbart hatten, um diesen über vorübergehende Zahlungsengpässe hinweg zu helfen. Bis zu zehn Jahre konnten solche Rückforderungen bisher zurückreichen und die Unternehmen damit in erhebliche Schwierigkeiten bringen. Diese Missstände werden nun der Vergangenheit angehören."

Heribert Hirte: "Wir begrüßen, dass auch die Bundesländer den Weg für die dringend notwendige Reform des Insolvenzanfechtungsrechts frei gemacht haben. Das Risiko von unkalkulierbaren Rückforderungen von einmal erhaltenen Zahlungen haben wir damit für Unternehmer und Arbeitnehmer minimiert. Zudem haben wir den Zeitraum eingegrenzt, innerhalb dessen ein Anfechtungsanspruch verzinst werden muss. Künftig dürfen Zinsen auf die Rückforderungen erst mit Eintritt des Verzugs geltend gemacht werden. Da wir als Union durchsetzen konnten, dass die neuen Regelungen auch schon für bereits eröffnete Verfahren gelten, sind die positiven Auswirkungen für Betroffene sofort spürbar. Privilegien für den Fiskus und andere öffentlich-rechtliche Gläubiger haben wir darüber hinaus erfolgreich verhindern können."

 

 

 

Einführung des Einheitspatents ist Meilenstein der europäischen Rechtsentwicklung

Bundestag schafft Voraussetzung für den baldigen Start des Einheitlichen Patentgerichts

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag den Gesetzentwurf zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht beschlossen. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:

"Die Einführung des Einheitspatents ist ein Meilenstein der europäischen Rechtsentwicklung. Demnächst gibt es in Europa für Erfindungen einen flächendeckenden Patentschutz, der vor dem Einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden kann.

Das Einheitspatent ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Europäische Union den Nutzen für Bürger und Unternehmen mehren kann. Bisher stehen Patentanmeldern ausschließlich Schutztitel zur Verfügung, die in einem Mitgliedstaat gültig sind und jeweils nur vor dessen nationalen Gerichten durchgesetzt werden können. Das ist für innovative Unternehmen mit hohen Kosten und viel Bürokratie verbunden. Durch das Einheitspatent kann dieser Aufwand erheblich reduziert und somit Innovationen gefördert werden.

Gerade für die deutsche Wirtschaft, die bei Patentanmeldungen traditionell an der Spitze steht, bringt das europäische Einheitspatent riesige Vorteile. Knapp 40 Prozent der Patentanmelder innerhalb der Europäischen Union kommen aus Deutschland. Aber auch die anderen Staaten sehen den großen Wert. So hält erfreulicherweise sogar Großbritannien ungeachtet des Brexit am Einheitspatent fest.

Mit der zügigen Verabschiedung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag kann die Ratifizierung des Patentgerichtsübereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland noch in diesem Frühjahr erfolgen. Wir haben damit die Voraussetzung für den baldigen Start des Einheitlichen Patentgerichts und damit der gesamten EU-Patentreform geschaffen."

 

 

 

Bauvertragsrecht bringt Rechtssicherheit für Bauherren und -unternehmer Gesetzentwurf schließt zugleich Haftungslücke und stellt Handwerker besser

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf für ein Bauvertragsrecht in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:

"Der Bau eines Eigenheims stellt für die meisten Menschen die größte und folgenreichste finanzielle Entscheidung ihres Lebens dar.

Mit der Schaffung eines eigenen Bauvertragsrechts verbessern wir nun den Verbraucherschutz bei Bauleistungen, sorgen aber gleichzeitig auch für mehr Rechtssicherheit für die Bauunternehmer. So sind Bauunternehmer künftig verpflichtet, dem Bauherrn eine detaillierte Baubeschreibung vorzulegen und einen konkreten Termin für die Fertigstellung zu benennen. Das sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Kernstück des Gesetzes ist die schnelle Konfliktlösung, wenn es – wie leider oft der Fall – zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und –unternehmer während der Bauausführung kommt. Ein ausdifferenzierter Mechanismus sorgt dafür, dass im Streitfall keine Vertragspartei übergangen werden kann. Durch die Schaffung von spezialisierten Baukammern an allen Landgerichten stellen wir sicher, dass künftig Streitfälle bei laufender Baustelle rasch und verbindlich geklärt werden können und so das Bauprojekt nicht gefährdet wird.

Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das von der Union verfolgte Anliegen um, Handwerker zu schützen, die mit mangelhaftem Material beliefert werden. So müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die Materialkosten sondern auch die Ein-und Ausbaukosten erstatten. Die Befürchtung, dass diese neue Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt werden könnte, ist unberechtigt. Die Rechtsprechung behandelt typische Handwerksbetriebe in diesem Zusammenhang wie Verbraucher und schützt sie damit vor Haftungsausschlüssen in AGB ihrer Lieferanten.  

Leider hat die SPD zu lange auf starre AGB-Verbote bestanden. Diese sind im geschäftlichen Verkehr völlig systemwidrig und hätten in Fallgestaltungen, in denen z.B. ein " kleiner Handwerker" ein großes Unternehmens beliefert, sogar den Handwerker benachteiligt und zu unsachgemäßen Ergebnissen geführt."