In erster Lesung der verschiedenen Anträge zur Impfpflicht haben wir uns nun auch im Plenum mit dem Unions-Vorschlag für ein Impfvorsorgegesetz befasst. Dabei ist deutlich geworden: gegenüber den Befürwortern einer unbedingten Impfpflicht, aber erst recht gegenüber denen, die eine Impfpflicht kategorisch ausschließen, haben wir die besseren Argumente. Anders als die Koalitionsfraktionen flüchten wir uns nicht in Gruppenanträge, die kaschieren sollen, dass die Ampel an dieser Stelle keine einheitliche Position hat.
Die von uns entwickelte differenzierte Lösung sieht vor, jetzt die notwendige Vorsorge für weitere Pandemiewellen zu treffen und gleichzeitig flexibel auf weitere Entwicklungen reagieren zu können. Dazu soll jetzt schnellstmöglich mit dem Aufbau eines Impfregisters begonnen werden. Der Ethikrat und Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen bestätigen uns, wie nützlich eine verbesserte Basis an Gesundheitsdaten für die Bekämpfung der Pandemie wäre. Darüber hinaus muss die Impfkampagne verbessert werden. Denn das vergangene Jahr hat deutlich gezeigt: Nichts hilft uns allen so wirkungsvoll bei der präventiven Bekämpfung der Pandemie wie eine hohe Impfquote in der Bevölkerung. Die Bundesregierung muss die Impfinfrastruktur dauerhaft vorhalten und insgesamt die Impfkampagne verbessern. Sie muss Milieus ansprechen, die bisher eine niedrige Impfquote aufweisen. Schließlich fordern wir einen Impfmechanismus, der eine zielgenaue Impfpflicht (z.B. auf bestimmte Jahrgänge oder Professionen begrenzt oder bei Bedarf für alle Erwachsenen) schnell durch einfachen Beschluss des Bundestags und des Bundesrats scharf stellen kann, wenn dies wegen neuer Entwicklungen, etwa einer neuen Virusvariante erforderlich wird und ein dafür wirksamer Impfstoff zur Verfügung steht. Damit sind wir gewappnet für wirksame Reaktionen, wenn - und nur dann - sich abzeichnet, dass diese notwendig werden. Für die aktuelle Omikronwelle kommt eine Impfpflicht jetzt ohnehin zu spät. Jetzt aber eine Impfpflicht anzuordnen, die im Herbst oder Winter gegen eine Virusvariante wirken soll, die wir noch gar nicht kennen und gegen die womöglich ein angepasster Impfstoff eingesetzt werden muss, ist - auch verfassungsrechtlich - schwer zu begründen.
Es ist zudem ein krasser Widerspruch, wenn ein Teil der Ampel eine solche Impfpflicht unterstützt, gleichzeitig aber die Rechtsgrundlage für eine Masken- oder Testpflicht in Geschäften und Restaurants oder am Arbeitsplatz weitgehend abschafft. Unser Vorschlag schafft dagegen einen umsetzbaren und vor allem rechtssicheren Schutz für unser Land - insbesondere vor einer künftigen Virusvariante im kommenden Herbst. Der CDU/CSU-Antrag richtet sich an alle, die für eine Politik des Augenmaßes sind.