Neuigkeiten aus Berlin

Diskussion über Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche

Diese Woche wurde zum ersten Mal über das Vorhaben der Ampel diskutiert, das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche zu streichen. Paragraph 219a im Strafgesetzbuch regelt mit Rücksicht auf die wichtige ethische Frage des Lebensrechtes eines ungeborenen Kindes auch bei einer ungewollten Schwangerschaft, dass für gesetzlich erlaubte Schwangerschaftsabbrüche nicht geworben werden darf und Ärzte, die diese Eingriffe vornehmen nur in engem Rahmen öffentlich darüber informieren dürfen; im individuellen Kontakt und aus jeder anderen Quelle (v.a. via Internet) ist Information nicht limitiert. Hintergrund dafür ist das Ziel, eine Interessenvermischung zwischen wirtschaftlichem Nutzen und medizinischer Leistung in diesem ethisch sensiblen Fall schon im Ansatz auszuschließen und einen Schwangerschaftsabbruch nicht als normale ärztliche Leistung darzustellen. Aus Sicht der Unionsfraktion sind die Argumente der Ampel nicht schlüssig und können diesen schweren Eingriff in den guten rechtlichen Kompromiss der Beratungslösung nicht begründen. Es gibt kein Informationsdefizit für Frauen, die sich nach einer ungewollten Schwangerschaft im Internet orientieren wollen; das kann jeder ausprobieren,indem er zB „Abtreibung“ bei Google eingibt. Und es besteht auch keine Rechtsunsicherheit für die Ärzte, die angeblich mit dem Werbungsverbot bedroht werden. Paragraph 219a mag der Ampel nicht gefallen, die angebliche Grauzone besteht angesichts des klaren Wortlauts allerdings nicht. Wenn es der Koalition nur darum gehen würde, die Informationsmöglichkeit für Ärzte auszuweiten, könnten wir das ohne weiteres mit einer gezielten Ergänzung des Paragraphen 219a StGB erreichen. Dazu wären wir bereit und haben einen entsprechenden Antrag dazu eingebracht. Den Antrag findet man hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001017.pdf

Wir haben mit der aktuellen Regelung des straffreien Schwangerschaftsabbruchs nach Beratung einen guten Kompromiss, zu dem auch das Werbungsverbot zählt. Die Ampel will diesen Kompromiss ohne Not aufkündigen. Das zeigen neben der Streichung von 219a Strafgesetzbuch auch die permanenten Ankündigungen und Forderungen von Abgeordneten zur Streichung des Paragraphen 218 Strafgesetzbuch. Sie wollen das gesamte Abtreibungsrecht kippen und provozieren so ohne Not gesellschaftliche Konflikte wie in Polen oder den USA.