Neuigkeiten aus Berlin

Persönliche Erklärung

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) - Drucksache 20/3873 (hier abrufbar: https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003873.pdf)

Zentrales Anliegen des Sozialstaates ist die Absicherung der großen Lebensrisiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit oder Altersarmut, gegen die sich viele Bürger sonst nicht aus eigener Kraft versichern können. Diese soziale Absicherung, die seit Gründung der Bundesrepublik Ziel unionsgeführter Regierungen war, muss unter sich verändernden Bedingungen immer wieder ergänzt und angepasst werden. Angesichts der stark gestiegenen Inflation unterstütze ich ebenso wie meine Fraktion die Erhöhung der Regelsätze für Grundsicherungsbezieher. Diese Erhöhung muss zudem schnell beschlossen werden, damit sie bereits Anfang 2023 in Kraft treten kann. Dies kann aber nicht garantiert werden, wenn diese Erhöhung nun mit anderen strittigen Punkten im Gesamtpaket der Regelung verbleibt. Leider hat die Koalition unseren Antrag zurückgewiesen, deshalb die Erhöhung der Regelsätze aus dem Gesamtpaket auszukoppeln. Bei allen anerkennenswerten Verbesserungen, die der Entwurf etwa im Bereich der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten enthält, ist es aus meiner Sicht ein Fehler, nicht am Grundsatz des Förderns und Forderns festzuhalten. Wichtiges Element der Christlichen Soziallehre ist der Grundsatz, dass derjenige, der auf Hilfe angewiesen ist, diese Hilfe auch von der Gemeinschaft erhält. Diese Solidarität ist aber keine Einbahnstraße: Wer Hilfe bezieht, ist seinerseits verpflichtet, wieder auf eigene Füße zu kommen und sich dazu anzustrengen. Auch aus dem Blickwinkel der Hilfebedürftigen ist es wichtig, möglichst schnell wieder eine berufliche Aufgabe zu übernehmen. Beruf bedeutet neben eigenen Einkünften auch Teilhabe und Bestätigung. Nicht jeder bringt aber etwa nach einem enttäuschenden Arbeitsplatzverlust, gescheiterten Bewerbungsversuchen und dem Ende des Arbeitslosengeldbezuges die Motivation zu einer Weiterbildung oder weiteren Bewerbungen auf, wenn die finanzielle Unterstützung im Wesentlichen bedingungslos weiterläuft. Gerade die ersten Monate des Bezugs sind ganz entscheidend für die Chance zur Vermittlung; das zeigt die Statistik. Je länger der Bezug von Grundsicherung dauert, desto schwieriger wird es, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Gerade dann braucht es eine fordernde und fördernde Unterstützung, die gegebenenfalls auch durch angemessene Sanktionen untermauert werden können muss. Deshalb muss schnell über Aktivierung, Angebote oder Weiterbildung geholfen werden, wenn Menschen in die Grundsicherung fallen. Wenn es hier Beispiele für unpassende Anforderungen gibt, sollte hier an gezielten Verbesserungen gearbeitet werden, anstatt jegliche Anforderungen fallen zu lassen. Sonst macht es sich der Staat zu leicht - gerade nicht im Interesse des Leistungsbeziehers. Nicht zuletzt ist problematisch, wenn diese Regelung als Brücke zu einem vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand genutzt werden kann. Gerade in Zeiten fehlender Fachkräfte können auch hiervon falsche Signale ausgehen. Die Position der CDU/CSU-Fraktion können Sie in der angehängten PDF-Datei finden. Elisabeth Winkelmeier-Becker