Seit der Sexualstrafrechtsreform von 2016 ist ein deutlicher Anstieg von Ermittlungsverfahren bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung um fast 50 Prozent zu verzeichnen. Im Verhältnis dazu ist der Anstieg der Verurteilungsquoten allerdings weiterhin gering. Vor diesem Hintergrund hat die CDU/CSU-Fraktion am Ende des vergangenen Jahres ein Fachgespräch mit Experten aus unterschiedlichen Bereichen (Justiz, Opferverbände, Wissenschaft, Kriminalpsychologie) zur Evaluierung der Sexualstrafrechtsreform von 2016 ("Nein heißt Nein") im Bundestag durchgeführt.
Der Paradigmenwechsel zu 'Nein heißt Nein' durch die Reform von 2016 war ein Erfolg; das haben die Sachverständigen klar bestätigt. Der Unionsfraktion ist es damals gelungen, gesetzlich die 'rote Linie' da zu ziehen, wo jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Trotzdem bleibt ein Problem, dass in der Praxis den Opfern oft nicht geglaubt wird und notwendige Beweise nicht erbracht werden können. Das wird den Opfern solcher oft traumatisierender Straftaten nicht gerecht. Verbesserungsvorschläge der Experten sollte die CDU/CSU-Fraktion deshalb aufgreifen. Einige wichtige Ansatzpunkte wurden in dem Fachgespräch genannt. Etwa die Bedeutung von Audioaufzeichnungen in der Zeugenbefragung oder auch eine explizite Regelung für Phänomene wie ‚Stealthing‘ bieten sinnvolle Anknüpfungspunkte für die rechtspolitische Agenda. Zudem ist ganz praktisch auf eine noch bessere Weiterbildung und Kommunikation von Polizei, psychologischen Gutachtern und Gerichten hinzuarbeiten, um die rechtliche, aber auch menschliche Behandlung dieses hochsensiblen Themas in der Praxis bestmöglich auszugestalten.
Die 'Nein heißt Nein'-Lösung wurde 2016 von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Alleingang in die Reform eingebracht und dann auch noch einstimmig vom Bundestag verabschiedet - eine Seltenheit. Auch die sexuelle Belästigung steht seitdem unter Strafe, ebenso wie Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden. Die Zahl der erfassten Taten ist seitdem zwar gestiegen, allerdings wird dies durch eine relativ hohe Einstellungs- und Freispruchquote wieder relativiert.