Am 28. November fand die Sachverständigenanhörung zum Thema Selbstbestimmungsgesetz statt. Meine Position dazu: Wenn biologisches Geschlecht und geschlechtliche Identität auseinanderfallen, muss das nicht gerechtfertigt werden. Unabhängig davon, dass das Transsexuellengesetz in seiner heutigen Anwendung verfassungsgemäß ist, ist es richtig, zu einem pragmatischeren und unbefangeneren Umgang mit Transsexualität zu kommen. Kritik und Sorgen ergeben sich da, wo Menschen, insbesondere Kinder und Jugendliche in einem affirmativen Umfeld nicht ausreichend vor einem vorschnellen Wechsel des Geschlechtseintrags oder gar Hormongaben und operativen Eingriffen geschützt werden. Dass für Jugendliche bei Gericht eine Vermutung für den Wechsel gelten und die Zustimmung der Eltern sehr einfach ersetzt werden soll, widerspricht den üblichen Regeln im Familienrecht und dürfte mit Artikel 6 GG kaum zu vereinbaren sein. In dieser Haltung sehe ich mich auch nach der Anhörung zum Gesetzentwurf bestätigt. Auch für Erwachsene sollte anstelle einer Begutachtung zumindest eine Beratungspflicht gelten, die die Ernsthaftigkeit und Beständigkeit des Wechsels sichert. Unbefriedigend sind die Lücken des Gesetzes: Schutzräume für Frauen oder fairer Wettbewerb im Sport brauchen eine klare gesetzliche Grundlage, die der Gesetzentwurf bisher verweigert. An der Identität stiftenden Bedeutung von Geschlechts- und Namenseintrag hält die CDU/CSU-Fraktion ebenso fest wie an der Überzeugung, dass - überwunden geglaubte - Geschlechterklischees nicht maßgebliche sein dürfen: Menschen müssen unabhängig von „typischen“ Rollen oder gesellschaftlichen Erwartungen leben, lieben und auftreten können, ohne sich deshalb zu einer Transition gedrängt zu fühlen.