Neuigkeiten aus Berlin

Übertragung von Gerichtsentscheidungen schafft mehr mediale Transparenz

Gesetz über Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren rückt Justiz näher an den Bürger


Der Deutsche Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend über das „Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren“. Dazu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Mit dem Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren ermöglichen wir, dass Urteilsverkündungen der fünf Bundesgerichte künftig gefilmt und im Fernsehen übertragen werden können. Bürgerinnen und Bürger haben künftig die Möglichkeit, den Richtern bei der Begründung ihrer Entscheidungen direkt zu folgen. Das erhöht die Akzeptanz höchstrichterlicher Entscheidungen. Die Justiz rückt so näher an die Bürgerinnen und Bürger heran und wird das Interesse für die Dritte Staatsgewalt, die im Unterschied zu Parlament und Regierung in Rundfunk und Fernsehen wenig präsent ist, stärken.
Für die Union ist wichtig, dass mit dem Gesetz die Bestimmungen über die Medienöffentlichkeit der Bundesgerichte an die für das Bundesverfassungsgericht geltende Rechtslage angepasst werden. Damit gelten nun für alle obersten Gerichtshöfe dieselben Regeln für mediale Transparenz. Wie beim Bundesverfassungsgericht sollten bei Urteilsverkündungen jeweils ein Fernsehteam eines öffentlich-rechtlichen und eines privaten Senders zugelassen werden. Diese Maßgabe stellt sicher, dass ein Aufgebot an Kamerateams nicht zur Belastung für Gericht und Prozessbeteiligte wird. Für eine transparente Justiz sind nicht schöne Bilder wichtig, sondern vor allem eine verständliche Erklärung der Gründe und Auswirkungen einer Entscheidung.
Die Neuregelung ermöglicht auch die Tonübertragung von Verhandlung in einen Nebenraum (Medienarbeitsraum), damit eine interessierte Öffentlichkeit noch besser über die Medien informiert werden kann. Auch Aufzeichnungen von zeithistorisch bedeutenden einzelnen Gerichtsverfahren zu Archivierungszwecken sind in Zukunft erlaubt. Hierfür dürfen Tonmittschnitte gemacht werden. Filmaufzeichnungen haben wir ausgeschlossen, da das Mitlaufen einer Kamera die Gefahr birgt, das Verfahren zu beeinflussen. Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, nicht mehr allein die Wahrheitssuche im Vordergrund der Verhandlung steht, sondern auch persönliche Profilierungsversuche von Prozessbeteiligten, u.U. mit Angriffen auf andere Beteiligte und deren Persönlichkeitsrechte. Wir werden in der Praxis beobachten, wie von der Möglichkeit für Tonaufzeichnungen Gebrauch gemacht wird und welche Auswirkungen dies auf das Gerichtsverfahren selbst hat.
Außerdem sorgt das Gesetz für mehr Barrierefreiheit im Gerichtssaal, da künftig hör- und sprachbehinderte Personen auch außerhalb der konkreten Gerichtstermine in allen Verfahrensschritten eine Übersetzungshilfe gestellt bekommen.“