Neue Ermittlungsbefugnisse erleichtern Aufklärung
Der Koalitionsausschuss hat sich darüber geeinigt, dass der Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung mit einer Mindeststrafe von einem Jahr bestraft werden soll. Damit wird die Tat zu einem Verbrechen. Der minder schwere Fall wird abgeschafft. Bei den Ermittlungsmaßnahmen wird insbesondere auch die Speicherung von Telekommunikationsdaten ermöglicht. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Stephan Harbarth und die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
Stephan Harbarth: "Das Ergebnis des Koalitionsausschusses zeigt, dass die Union die Sorgen der Menschen ernst nimmt. Denn alle drei Minuten ereignet sich ein Einbruch in Deutschland. Wohnungseinbrüche führen nicht nur zu materiellen Schäden, sondern traumatisieren die Opfer zutiefst. Sie fühlen sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Sie haben Angst. Indem wir den Einbruch in eine Privatwohnung künftig mit einem Jahr Mindeststrafe ahnden, setzen wir ein klares Zeichen für mehr Sicherheit und Schutz des Eigentums. Künftig muss Anklage erhoben werden und eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt nicht mehr in Betracht."
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Höhere Strafen alleine reichen nicht. Daher haben wir es geschafft, den Koalitionspartner zu überzeugen, dass unsere Polizei auch mehr Ermittlungsbefugnisse braucht. Künftig ist es auch beim Wohnungseinbruchsdiebstahl möglich, auf die Telekommunikationsdaten zuzugreifen. Bislang gilt dies nur beim schweren bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Häufig ist aber zu Beginn der Ermittlungen nicht bekannt, ob es sich um einen einfachen oder einen bandenmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahl handelt. Nur, wenn wir die Einbrecherbanden auch fassen, können wir die Täter zur Rechenschaft ziehen und künftige Taten verhindern. Die Menschen müssen sich wieder sicher fühlen können, das ist unser Ziel und dafür sind wir einen guten Schritt vorangekommen."