Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag den Gesetzentwurf für ein Bauvertragsrecht in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Dazu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:
"Der Bau eines Eigenheims stellt für die meisten Menschen die größte und folgenreichste finanzielle Entscheidung ihres Lebens dar.
Mit der Schaffung eines eigenen Bauvertragsrechts verbessern wir nun den Verbraucherschutz bei Bauleistungen, sorgen aber gleichzeitig auch für mehr Rechtssicherheit für die Bauunternehmer. So sind Bauunternehmer künftig verpflichtet, dem Bauherrn eine detaillierte Baubeschreibung vorzulegen und einen konkreten Termin für die Fertigstellung zu benennen. Das sorgt für Transparenz und Verlässlichkeit auf beiden Seiten. Kernstück des Gesetzes ist die schnelle Konfliktlösung, wenn es – wie leider oft der Fall – zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr und –unternehmer während der Bauausführung kommt. Ein ausdifferenzierter Mechanismus sorgt dafür, dass im Streitfall keine Vertragspartei übergangen werden kann. Durch die Schaffung von spezialisierten Baukammern an allen Landgerichten stellen wir sicher, dass künftig Streitfälle bei laufender Baustelle rasch und verbindlich geklärt werden können und so das Bauprojekt nicht gefährdet wird.
Gleichzeitig setzt der Gesetzentwurf das von der Union verfolgte Anliegen um, Handwerker zu schützen, die mit mangelhaftem Material beliefert werden. So müssen Lieferanten von mangelhaftem Material den Handwerkern, die dies verbaut haben, künftig nicht nur die Materialkosten sondern auch die Ein-und Ausbaukosten erstatten. Die Befürchtung, dass diese neue Regelung über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausgehebelt werden könnte, ist unberechtigt. Die Rechtsprechung behandelt typische Handwerksbetriebe in diesem Zusammenhang wie Verbraucher und schützt sie damit vor Haftungsausschlüssen in AGB ihrer Lieferanten.
Leider hat die SPD zu lange auf starre AGB-Verbote bestanden. Diese sind im geschäftlichen Verkehr völlig systemwidrig und hätten in Fallgestaltungen, in denen z.B. ein " kleiner Handwerker" ein großes Unternehmens beliefert, sogar den Handwerker benachteiligt und zu unsachgemäßen Ergebnissen geführt."