Die von UNICEF und der Bundesregierung ins Leben gerufene Bundesinitiative zum „Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften“ wird ausgebaut. Bisher gibt es 25 geförderte Koordinatorenstellen. Nun sollen 75 weitere hinzukommen. Bewerben können sich nun freie, kommunale und private Träger von Flüchtlingsunterkünften ebenso wie Einrichtungen in Landesträgerschaft. Das Verfahren zur Interessenbekundung endet am 10. Februar 2017.
Elisabeth Winkelmeier-Becker, die Mitglied im Deutschen Komitee für UNICEF ist, begrüßt die verstärkte Förderung: „Frauen und Kinder brauchen besonderen Schutz vor Gewalt. Vielfach haben sie Missbrauch und Übergriffe erlebt, sie sind die Schwächsten und benötigen besondere Hilfen. Solange sie sich in Notunterkünften aufhalten, müssen wir sie besonders schützen und ihnen Zugang zu Hilfs- und Integrationsangeboten machen. Ich freue mich deshalb, dass zusammen mit UNICEF zusätzliche 75 Koordinierungsstellen sich um besseren Schutz in Einrichtungen kümmern und ihr Wissen in ihre Netzwerke weitertragen werden.
https://www.bmfsfj.de/blob/109450/5040664f4f627cac1f2be32f5e2ba3ab/schutzkonzept-fluechtlinge-data.pdf
Überdies fördert die Bundesregierung gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Umsetzung baulicher Schutzmaßnahmen. Hierfür können Kommunen vergünstigte Investitionskredite in Anspruch nehmen:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunale-soziale-Basisversorgung/Sonderförderung-Flüchtlinge/
Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren finden Sie unter: www.gewaltschutz-gu.de
Zum Hintergrund:
Die Initiative wurde im vergangenen Jahr mit der Förderung von bundesweit 25 Koordinatorenstellen gestartet. Ziel ist es, die Sicherheit von Kindern, Frauen und Jugendlichen sowie anderen besonders schutzbedürftigen Personen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu verbessern. Zusammen mit den Leitern der Unterkünfte entwickeln und implementieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren spezifische Schutzkonzepte und verfolgen ihre Umsetzung. Sie sind die zentralen Ansprechpersonen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für Beschäftigte in den Flüchtlingsunterkünften. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Organisation von Schulung der in der Einrichtung tätigen Personen, die von UNICEF und Partnern, u.a. zu Fragen des Kinderschutzes, kinderfreundlichen Orten und entsprechenden Angeboten entwickelt wurden. Zudem organisieren die Koordinatorinnen und Koordinatoren die Zusammenarbeit mit Partnern vor Ort und informieren die Bewohnerinnen und Bewohner über ihre Rechte sowie über Angebote zur Integrationsförderung.