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Gute Betreuung ist auch eine Frage der Vergütung

Bundesratsinitiative für mehr Beistandsrechte für Ehegatten im Betreuungsfall geht in die richtige Richtung. Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unte Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack:

"Wir begrüßen den Anstoß des Bundesrates für mehr Rechte von Ehegatten und Lebenspartnern. Es gibt eine Lücke in unserer Rechtsordnung, wenn im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls des Partners selbst der engste Angehörige keinerlei Entscheidungen in Gesundheitsangelegenheiten treffen darf, sondern zunächst im Rahmen eines aufwändigen Gerichtsverfahrens ein Betreuer bestellt werden muss. Die CSU/CSU-Bundestagsfraktion spricht sich daher für geeignete gesetzliche Änderungen aus.
Änderungen dürfen sich aber nicht nur auf den privaten Bereich beschränken. Wir müssen den Blick auch auf die Betreuung durch Dritte richten, die die Rechte der Betroffenen wahrnehmen. Hier gibt es bei der Finanzierung von Betreuungsvereinen und der Vergütung von Berufsbetreuern dringenden Verbesserungsbedarf. Nur mit einer angemessenen Vergütung kann auf Dauer eine menschenwürdige und qualitativ hochwertige Betreuung gesichert werden.
Grundlage für eine Änderung der Vergütungssätze könnten die Ergebnisse des Mitte Dezember erwarteten Forschungsvorhabens zur Qualität im Bereich der rechtlichen Betreuung sein, das durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde. Eine Anpassung der Betreuervergütung könnte mit gesetzlichen Regelungen für verbesserte Beistandsmöglichkeiten von Ehegatten verbunden werden."