Neuigkeiten aus Berlin

Union hat sich bei der Reform des Sexualstrafrechts durchgesetzt

Nein heißt nein-Lösung schützt sexuelle Selbstbestimmung ohne Wenn und Aber

Am heutigen Donnerstag steht der Beschluss des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Maas musste grundlegend überarbeitet werden. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

"Mit dem von der Koalition eingebrachten Änderungen setzen wir – anders als der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium – das Prinzip "Nein heißt Nein" im deutschen Strafrecht um. Fortan ist die "rote Linie" immer dann überschritten, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt. Damit kommt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht voll zur Geltung. Das ist ein großer Erfolg für die Frauen in der Union, die schon früh diese Regelung gefordert hatten. In der "Mainzer Erklärung" der Union war dieser Grundsatz im Februar bereits gefordert worden.

Auch die sexuelle Belästigung steht nun unter Strafe. "Grapschen" wird jetzt endlich als das bestraft, was es ist: ein massiver und traumatisierender Übergriff.

Für die Union war es besonders wichtig, dass sie sich mit der Forderung eines Straftatbestandes für Übergriffe, die aus Gruppen heraus begangen werden, durchsetzen konnten. Täter solcher Übergriffe, wie sie auf Massenveranstaltungen in Köln, Darmstadt oder Berlin vorkamen, können jetzt einfacher für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Der Vorsatz des Täters, der sich an einer Gruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung von Straftaten bedrängt, muss sich nicht auf die konkrete Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung beziehen. Der Täter kann sich also nicht mehr damit herausreden, dass er davon ausgegangen sei, dass nur ein Diebstahl oder Raub begangen werden sollte."