Rahmenbedingungen für privaten Wohnungsbau verbessern
Die Stärkung der Verbraucherechte bei Baudienstleistungen ist zurzeit Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Auch beim Wohnungseigentumsgesetz besteht unmittelbarer Handlungsbedarf. Hierzu erklärt die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Bau oder Kauf einer Immobilie stellen für die Verbraucher in aller Regel die weitreichendste finanzielle Entscheidung ihres gesamten Lebens dar. In der gegenwärtigen Niedrigzinsphase ist nicht nur bei jungen Familien die Bereitschaft, ein Haus zu bauen oder Wohnungseigentum zu erwerben, noch einmal gestiegen, sondern viele sorgen damit fürs Alter vor und schaffen zugleich dringend benötigten Wohnraum.
Mit der sich aktuell in der parlamentarischen Beratung befindlichen Reform des Bauvertragsrechts stärken wir den Verbraucherschutz bei Baudienstleistungen, indem wir die Rechtsposition des privaten Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer deutlich verbessern.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, ist nun das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefordert, zur Verbesserung des Verbraucherschutzes auch des Wohnungseigentümers tätig zu werden und Reformvorschläge für das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zu erarbeiten. Denn ohne die privaten Wohnungseigentümer können wir weder den dringend erforderlichen Zubau an Wohnraum schaffen, noch die notwendigen Modernisierungen für den altersgerechten Umbau und die Ziele der Energiewende erreichen!
Vor allem an zwei wesentlichen Stellen sehen wir die Möglichkeit, die Rechtsposition des Wohnungseigentümers deutlich zu verbessern: Zum einen muss der Immobilienverwalter, der oft finanziell weitreichendste Entscheidungen in Millionenhöhe für die Wohnungseigentümer trifft, zu einem eigenen Beruf professionalisiert werden. Hierfür sind Nachweise über Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit ebenso erforderlich, wie eine Berufshaftpflichtversicherung für Schäden, die den Eigentümern durch seine Handlungen entstehen.
Zum anderen müssen wir prüfen, in welchen weiteren Fällen und in welcher konkreten Form wir eine Abweichung vom Grundsatz der Einstimmigkeit der Eigentümergemeinschaft in baulichen Maßnahmen verantworten können. Zwar kann bei "Modernisierungen zur Anpassung an den Stand der Technik" bereits heute in manchen Fällen die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Eigentümer ausreichen. Hiervon sind allerdings nur ein Teil der energetischen Sanierungen erfasst. Gar nicht erfasst wird der seniorengerechte, barrierefreie Umbau der Wohnungen sowie Maßnahmen zur Sicherung vor Einbruchsdiebstählen. Das BMJV ist nun gefordert, zu diesen Fragen Stellung zu nehmen und Reformvorschläge auszuarbeiten."