Gemeinschaftsleistung von Autoren und Verlagen gesetzlich absichern
Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Donnerstag entschieden, dass Verlage nicht an den Ausschüttungen aus den Einnahmen der VG Wort aus der Privatkopievergütung zu beteiligen sind. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Stefan Heck:
"Die Entscheidung des BGH wird drastische Konsequenzen für die Buchbranche haben und gefährdet die gleichberechtigte und bewährte Zusammenarbeit von Autoren und Verlegern in den deutschen Verwertungsgesellschaften.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich daher für eine zeitnahe gesetzliche Korrektur einsetzen. Verleger müssen weiterhin an den Einnahmen aus der Privatkopievergütung beteiligt werden können. Es ist unser Ziel, das Erfolgsmodell der gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlegern auch in Zukunft zu erhalten.
Ein Ausschluss der Verlage von den Ausschüttungen der gesetzlichen Vergütungsansprüche würde nicht nur viele von ihnen in eine bedrohliche Situation bringen, sondern letztlich auch den Autoren erheblich schaden.
Auch wenn Urheber nach dem BGH-Urteil zunächst höhere Einnahmen verbuchen könnten, die angesichts ihrer oftmals knappen Vergütungen sehr willkommen sind, haben sie zugleich aber auch ein Interesse daran, dass ihnen die Verlage erhalten bleiben. Hier besteht nicht nur eine gegenseitige Abhängigkeit, sondern vor allem auch ein produktives Miteinander, das häufig über das konkrete Vertragsverhältnis hinausgeht. So verwenden Zeitungsverleger etwa einen Teil ihrer Einnahmen darauf, den journalistischen Nachwuchs zu schulen.
Dadurch, dass den Verlegern durch den BGH heute ihre Rechte abgesprochen wurden, verliert die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften ihre Wirkung und Durchsetzungskraft. Das wollen wir verhindern."