Reform der kaufrechtlichen Mängelgewährleistung setzt Koalitionsvertrag um
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung beschlossen, mit dem u.a. die Haftung für Produktmängel im Hinblick auf die Ein- und Ausbaukosten neu geregelt wird. Hierzu erklären die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Hendrik Hoppenstedt:
"Mit dem Gesetz verbessern wir die Rechtstellung von Handwerkern und Werkunternehmern bei Kaufverträgen. Damit setzen wir ein wichtiges Anliegen von CDU und CSU aus dem Koalitionsvertrag um.
Wenn sich nach dem Einbau beispielsweise von Parkettstäbchen oder Fliesen herausstellt, dass die gelieferte Ware fehlerhaft ist und ersetzt werden muss, bleiben Handwerker und andere Werkunternehmer bislang auf den Kosten für den Ausbau und Wiedereinbau sitzen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mangel vom Hersteller oder vom Lieferanten zu verantworten ist. Diese Ungerechtigkeit wird nun beseitigt.
In diesen sogenannten Einbaufällen kann der Käufer, egal ob Verbraucher oder selbst Unternehmer, künftig vom Verkäufer den Ausbau der mangelhaften Ware und den Einbau eines mangelfreien Produktes, zumindest die Erstattung der entsprechenden Kosten verlangen.
Zudem wird durch Regressansprüche entlang der Lieferkette gewährleistet, dass der Schaden letztlich von demjenigen getragen werden muss, der für den Produktfehler verantwortlich ist. Der Gesetzentwurf stärkt damit das Verursacherprinzip und gewährleistet zudem einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Käufern, Verkäufern und Produzenten."