Gesetzesentwurf zu Zwangsprostitution und Menschenhandel ergänzen
Heute steht der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates“ auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Der Gesetzentwurf ist in der bisherigen Fassung unzureichend. Im parlamentarischen Verfahren müssen klare gesetzliche Maßnahmen gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ergänzt werden. Die Einbringung ins Kabinett zum jetzigen Zeitpunkt erfolgt nur vor dem Hintergrund, dass die Umsetzungsfrist für die Richtlinie abgelaufen ist und die EU-Kommission Strafzahlungen konkret angedroht hat.
Die konsequente Bekämpfung der Zwangsprostitution und des Menschenhandels ist unser vordringliches Ziel. Es darf nicht sein, dass Prostitution und
Menschenhandel in Deutschland für die Hintermänner so lukrativ sind. Deshalb müssen wir alles daran setzen, diesem „Geschäftsmodell“ den Boden zu
entziehen.
Die gesetzlichen Regelungen müssen umfassend reformiert werden. Die Praxis braucht handhabbare Vorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels. Die Einführung der Strafbarkeit von Freiern von Zwangsprostituierten ist dabei ein wichtiges Mittel. Die Strafbarkeit ist allerdings nur dann berechtigt,
wenn Freier wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen. Wenn der Freier die Zwangsprostitution anzeigt, bedarf es einer Regelung zur Straffreiheit, beziehungsweise der Möglichkeit,
von Strafe abzusehen oder diese zu mildern. Freier sollen einen Anreiz haben, ihre Kenntnis von Straftaten zu offenbaren.“