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Winkelmeier-Becker/Hirte: Union hält an Änderungen im Insolvenzanfechtungsrecht fest

Reformverweigerung des Bundesjustizministeriums ist unverständlich

In einem Presseartikel berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) am vergangenen Samstag, dass die Koalition die Pläne, das Insolvenzanfechtungsrecht zu ändern, gestoppt habe. Hierzu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und der zuständige Berichterstatter Heribert Hirte:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Die Union tritt weiterhin für Änderungen im Bereich der Insolvenzanfechtung ein. Unser Ziel ist es, Unternehmen besser vor ungerechtfertigten Rückforderungen eines Insolvenzverwalters zu schützen. Zudem müssen sich die Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens darauf verlassen können, dass sie ausgezahlte Löhne im Regelfall behalten dürfen.

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass der Gesetzgeber den betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmern mit gezielten Änderungen zügig helfen kann. Das wäre auch im Rahmen eines eigenständigen Gesetzgebungsverfahrens denkbar. Die Union hält selbstverständlich an diesem wichtigen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fest.

Dass die Rechtslage nicht so bleiben darf wie bisher, hat auch Minister Maas erkannt, dessen Haus erst jüngst ein Eckpunktepapier zur Reform des Anfechtungsrechts vorgelegt hatte. Insofern ist es unverständlich und widersprüchlich, wenn der Minister den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag nun als erledigt betrachtet."

Heribert Hirte: "Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums enthält zwar richtige Ansätze, geht aber in zwei wesentlichen Punkten über die Zielsetzung des Koalitionsvertrages hinaus und wird insofern auch in der Fachöffentlichkeit zurecht kritisiert. Das betrifft insbesondere die geänderte Behandlung von Zahlungen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung, die gravierende Folgen für die Eröffnungsquote von Insolvenzverfahren haben könnte. Mit der Union wird es keine neuen Privilegien für Fiskus, Sozialkassen oder Banken im Insolvenzverfahren geben. Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung ist eine zentrale Errungenschaft der Insolvenzordnung, die wir erhalten wollen. Außerdem ist nicht einzusehen, warum auch Manager und Mitarbeiter aus der Finanzbuchhaltung besser gestellt werden sollten. Denn mit uns wird es keine Prämie für diejenigen geben, die die Krise eines Unternehmens zu verantworten haben."