Kluge Ausgestaltung der Mietpreisbremse hat Priorität vor anderen Maßnahmen!
Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich laut Presseberichten zur Mietpreisbremse und zu weiteren Plänen im Mietrecht geäußert. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Unser vorrangiges Ziel ist es, das Problem steigender Mieten wirksam und praxistauglich zu bekämpfen. Das geht nicht durch Schaufensterpolitik oder Ablenkungsmanöver, sondern nur durch zielgenaue Maßnahmen. Bevor man neue Fässer aufmacht, sollten wir bei der Mietpreisbremse zu guten und tragfähigen Ergebnissen kommen.
Das Mietniveau in begehrten Lagen wird auf Dauer nur dann moderat sein, wenn mehr Wohnungen gebaut werden. Investitionen in neuen Wohnraum müssen daher Vorfahrt haben. Insofern gehen die Überlegungen von Minister Maas, Neubauten generell von der Mietpreisbremse auszunehmen und damit Anreize für Investitionen zu erhalten, in die richtige Richtung. Ebenso begrüßen wir, dass Minister Maas unserer Forderung nachkommen will, das im Wirtschaftsstrafgesetz enthaltene allgemeine Verbot der Mietpreisüberhöhung auch weiterhin zu erhalten. Damit werden Mieter auch dort, wo die ei-gentliche Mietpreisbremse nicht gilt, also auch in Neubauten, vor Mietwucher geschützt.
Damit die Mietpreisbremse funktioniert, müssen Mieter und Vermieter zudem ohne großen Aufwand und Kosten erkennen können, wie hoch die einschlägige Vergleichsmiete ist. Im bisherigen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums fehlen hierzu jegliche Vorgaben. Wir haben vorgeschlagen, dass in den Gebieten, in denen die Mietpreisbremse zur Anwendung kommt, zumindest ein nach klaren Kriterien aufgestellter, aussagekräftiger und aktueller Mietspiegel vorhanden sein muss. Andernfalls würden Mieter und Vermieter in kostenträchtige Gerichtsprozesse getrieben. Dies bestätigen auch in der täglichen Mietrechtspraxis erfahrene Experten etwa des Deutschen Anwaltvereins. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Minister Maas in dieser Hinsicht bisher jeden konstruktiven Vorschlag schuldig geblieben ist.“