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Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen ist richtig

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am heutigen Mittwoch das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen auf der Richterbank bestätigt. Hierzu können Sie die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker wie folgt zitieren:

„Ich begrüße das Urteil des Bayrischen VGH. Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben verkörpern Richterinnen und Richter und auch bereits Rechtsreferendare den Staat. Eigene Grundrechte gegenüber dem Staat treten insoweit ein Stück zurück. Wenn sich daraus ein Konflikt ergibt, muss jeder selbst entscheiden, was ihm wichtiger ist: Wem die religiöse Überzeugung und das Kopftuch wichtiger sind, muss auf hoheitliche Tätigkeit in Robe eben verzichten.“