Neuigkeiten aus Berlin

Urheberrechte zukunfts- und innovationsgerecht ausgestalten

Interessen aller Beteiligten in den weiteren Verhandlungen berücksichtigen


Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, den 12. September 2018 beschlossen, mit konkreten Vorschlägen zur Anpassung des Urheberrechts an die Entwicklungen des digitalen Zeitalters in die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission einzusteigen. Dazu äußern sich die rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker und digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Tankred Schipanski:

Elisabeth Winkelmeier-Becker: „Mit der Zustimmung zum Kompromissvorschlag unseres Kollegen Axel Voss (CDU/EVP) zur Urheberrechtsrichtlinie macht das Europaparlament konkrete Vorschläge für ein modernes Urheberrecht. Das ermöglicht künftig einen fairen Interessensausgleich unter allen Beteiligten, der den Anforderungen der digitalen Welt gerecht wird.

Der Entwurf zielt darauf ab, dass große Plattformen nicht weiter kreative Leistungen für sich vermarkten können, ohne die Urheber an den Erlösen zu beteiligen. Mit dem Beschluss liegt ein guter Kompromiss auf dem Tisch, der genug Spielraum für vernünftige Absprachen zwischen den Betreibern der Plattformen und den Urhebern lässt. Ein technischer Automatismus ist dabei nicht vorgeschrieben.

Der Beschluss nimmt neben Startups und Kleinstunternehmen auch Online-Lexika wie Wikipedia vom Anwendungsbereich der Richtlinie aus. Damit geht auch künftig der Schutz des Geistigen Eigentums nicht zu Lasten eines möglichst breiten Zugangs zu Werken auf den Plattformen.“

 

Tankred Schipanski: „Der jetzt verabschiedete Entwurf lässt offen, wie Upload Filter explizit verhindert werden sollen. Hier sind Klarstellungen im weiteren Verfahren unbedingt angezeigt, damit die Regelungen keine ungewollten Konsequenzen haben. Zudem warten wir nach wie vor auf eine Evaluierung unserer nationalen Regelungen zum Leistungsschutzrecht. Hier ist die Bundesjustizministerin gefragt, diese Evaluierung endlich vorzunehmen.

Die Leistungen von Kreativen, Autoren und Urhebern müssen geschützt werden. Ihnen müssen entsprechend den Marktgegebenheiten auch die Gewinne aus kommerzieller Verwertung zukommen. Gleichzeitig muss gewährleistet sein, dass der Digitalstandort Europa nicht geschädigt wird. Das gilt gerade im Hinblick auf kleinere und mittlere Unternehmen und Startups, die nicht über große Rechtsabteilungen verfügen.

Den Kollegen aus dem Europäischen Parlament gilt der Dank dafür, dass sie ohne Unterlass um Regelungen gerungen haben. Nun ist es wichtig, den Herausforderungen der digitalen Welt gerecht zu werden. Das gilt auch für die anstehenden weiteren Verhandlungen.“