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§ 219a StGB: Vorschlag zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen

Die zuständigen Bundesminister haben am 12. Dezember 2018 einen Vorschlag zur Verbesserung der Information und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen umrissen.

Ich hoffe, dass der Vorschlag zur Verbesserung der Informationen und Versorgung in Schwangerschaftskonfliktlagen zur Versachlichung der Debatte um § 219a StGB beiträgt. Der Schutz des ungeborenen Kindes und die Bewältigung der Konfliktsituation der Frau stehen im Mittelpunkt der Überlegungen. Wichtig ist, dass das Werbeverbot erhalten bleibt. Ich unterstütze, dass die Beratung gestärkt und auch der Zugang zu Informationen, wer einen Abbruch durchführt, durch die verbindliche Regelung öffentlicher Informationen ergänzt wird. Entscheidend wird sein, wie die weiterhin verbotene Werbung von der bloßen Information über die Möglichkeit zur Durchführung des Eingriffs in einer bestimmten Praxis abgegrenzt wird. Um neue rechtliche Grauzonen zu verhindern, muss gesetzlich möglichst genau vorformuliert werden, welche Hinweise Ärzte und Kliniken auf ihren Internetseiten geben dürfen.