Langjährige Forderungen der CDU/CSU-Fraktion werden endlich aufgegriffen
Das Kabinett hat heute am 15. Mai 2019 die Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens beschlossen. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
„Es wurde Zeit, dass die Eckpunkte zur Modernisierung des Strafverfahrens endlich ins Kabinett kommen. Ein effizienteres Verfahrensrecht wird von der Union schon lange gefordert. Als eine Säule des Paktes für den Rechtsstaat wurde die Beschleunigung der Strafverfahren im Koalitionsvertrag auf Druck der Union vereinbart. Mit der Reform im Strafprozessrecht werden wir Prozessverschleppungen durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei den Besetzungsrügen erschweren. Großverfahren werden wir zudem durch die Möglichkeit der Bündelung der Nebenklage handhabbarer machen. Ein Prozess darf nicht mehr wegen der Schwangerschaft einer Richterin platzen. Während der Mutterschutzseiten soll deshalb das Verfahren unterbrochen werden. Weiteres wichtiges Ziel ist eine Erweiterung der Rechtsgrundlage für Beweise durch DNA-Analysen. Es soll geregelt werden, dass DNA-Analysen zulässig sind, um zumindest äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe zu ermittelten. Das Verbot einer Gesichtsverhüllung von Verfahrensbeteiligten in Gerichtsverhandlungen werden wir regeln. Im Bereich des Opferschutzes werden wir allen Vergewaltigungsopfern einen Opferanwalt zur Seite stellen. Den Wohnungseinbruchdiebstahl werden wir weiter intensiv bekämpfen. Dazu ermöglich wir den Ermittlern die Aufzeichnung der Telekommunikation.
Auf all diese Änderungen wartet die Justiz. Das Justizministerium ist deshalb aufgefordert, zügig den entsprechenden Referentenentwurf vorzulegen. Wir werden darauf drängen, dass auch bald die weiteren notwendigen Änderungen im Strafprozess angegangen werden: Wichtig sind beispielsweise Änderungen für den Bereich Cybercrime. Im Bereich der Kinderpornographie müssen die Ermittler Zugang zum Darknet erhalten. Gerne würden wir - wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart - auch eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit in Kapitalsachen zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten aufnehmen, wenn nachträglich beispielsweise durch DNA die Täterschaft nachgewiesen werden kann.“