Neuigkeiten aus Berlin

Neue gesetzliche Regelung des § 219a StGB ist weiterhin tragfähig

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit am heutigen Mittwoch veröffentlichtem Beschluss das Verfahren wegen Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft gegen die Gießener Ärztin zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Gießen zurückverwiesen.

Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Die Neuregelung des § 219a StGB aus März 2019 ist nach wie vor tragfähig. In der ganzen Diskussion darf nicht vergessen werden, dass der Hauptkonflikt zwischen Mutter und Kind besteht. Das stand neben dem Interesse der Ärzte bei der Neuregelung im Mittelpunkt. Es ist gut, dass die Neuregelung für alle Seiten rechtssicher abgrenzt, was geht und was nicht geht und notwendige Informationen gewährleistet.“